fahren mit abgelaufen kennzeichen

9 Antworten

Also habe ich das jetzt richtig verstanden ? Du bist mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen von der Polizei erwischt worden, die haben das eingezogen. Dann hast Du Dir wieder eines geholt, was dann aber auch schon abgelaufen war und dann wieder mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen gblitzt worden ?

Dann bist DU ja zweimal mit zwei verschiedenen Kurzzeitkennzeicen erwischt worden, dann hast DU ja gleich zwei Verfahren wegen Kennzeichenmißbrauch am Popo und auch zweimal VErstoß gegen das Versicherungspflichtgesetzt.

Du bist dann ein Wiederholungstäter. Prima, dann lies Dir mal den Beitrag von Jakob1 durch und dazu kommt dann das selbe nochmal als Wiederholungstäter, da kannst Du nicht mit Milde rechnen.

Ne jetzt mall ersthaft !" was könnt auf mich zu kommen wie lange fahrverbot und und wie viel gelstrafe ?" ne war nicht versicht kennzeichen.ist ja abgelaufen !"

Was denn jetzt? Abgelaufen, mitgenommen, doch wieder da und dran und wer läuft das eigentlich ab? Auf meinen Schildern habe ich noch niemanden gesehen. Entweder ist die Kiste zugelassen oder außer Betrieb und wenn ich dann trotzdem damit erwischt werde (außer Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung) kommt bei uns der Staatsanwalt und danach der Richter mit bis zu 6 Monaten Knast ohne, wenn nichts passiert ist.


schleudermaxe  27.03.2013, 11:53

Nachsatz: Zitat Anfang/ § 6 PflversG

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Verkehrsteilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. Zitat Ende

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als mitarbeiter einer kfz-zualssungsbehörde: meinst du kurzzeitkennzeichen? wenn ja, hast du jetzt ein großes problem: es liegt ein kennzeichenmißbrauch und verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz vor. das kann teuer werden, es wird ein strafverfahren geben und der richter legt dann die strafe fest. kann bis zu 3.000 euro kosten, fahrverbot, und führerscheinentzug.

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt bis max 5 Tage, dann sollte das Fahrzeug richtig zugelassen sein. Ich frage mich warum du das nicht gemacht hast. Dann hat dir die Polizei nach 14 Tagen das Kennzeichen weggenommen und du hast dir ein anderes Kurzzeitkennzeichen geholt. Warum denn, verstehe ich nicht. Es war doch genügend Zeit, das Fahrzeug richtig zuzulassen. Wegen solcher Leute geben manche Versicherer keine KKZ mehr raus, bzw. werden die Dinger immer teurer. Eine fette Geldstrafe finde ich angebracht. dann noch Fahrverbot und Führerscheinentzug.