Fahren ab 17 Begleitperson uneingetragen?
Was passiert wenn man mit dem Führerschein ab 17 mit eine Person fährt die nicht eingetragen ist. Die ist aber älter als 30 und besitzt den Führerschein schon länger als 5 Jahre.
4 Antworten
Dann ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen (§ 6e Absatz 2 StVG), Du musst mit einem Bußgeld in Höhe von 70 € zzgl. Gebühren und Auslagen (idR 28,50 €) rechnen (TBNR 248612), Du erhältst einen Punkt (A-Verstoß) und musst damit an einem Aufbauseminar teilnehmen (§ 2a Absatz 2 StVG), das je nach Wohnort durchaus 500 € und mehr kosten kann.
Prinzipiell jeder, der die Voraussetzungen erfüllt.
Die Person gilt dann als „nicht vorhanden“ und deine Bedingungen für den BF17 wären demnach nicht erfüllt.
Gilt soweit ich weiß als STraftat und kann als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis verfolgt werden.
Dabei ist es egal wer die Begleitperson ist, entscheidend ist ob die eingetragen ist oder nicht.
Wenn du keine eingetragene Begleitperson dabei hast, verstößt du gegen die Auflagen und bist ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Dein bf17 wird widerrufen, deine Probezeit verlängert und ein Bußgeld verhängt. Fahren darfst du erst mit18 wieder.
Welche Personen sind beim BF17 eigentlich eintragungsfähig?
Kann das auch der Firmenchef sein, wenn der mit seinem Azubi und dem geschäftlichen VW Bus Auslieferungsfahrten machen will oder gehen da nur Verwandte?