Fahre zu Sachbeschädigung beziehungsweise Fahrerflucht?
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Sachbeschädigung mit einem Fahrzeug und unerlaubtes Entfernung vom Unfall Ort?
Ein Unfall setzt ja immer ein unbeabsichtigtes plötzliches Ereignis voraus.
Wenn ich jetzt aber als Beispiel mit meinem Auto auf einen Parkplatz drifte und Reifenspuren hinterlasse und dann wegfahre, müsste dies das eigentlich eher als Sachbeschädigung eingestuft werden, oder?
Gleichwohl stellt sich mir die Frage, wenn ich mit einem Auto über eine Wiese fahre, um abzukürzen und Reifenspuren hinterlasse, dürfte es doch eigentlich auch keine Unfallflucht im eigentlichen Sinne sein.
Ich hab bei Fahrerflucht, immer den Unfall, also ein unbeabsichtigtes Ereignis im Kopf , was ja bei den Beispielen nicht anzunehmen ist.
wie genau ist hier, die Rechtslage zu bewerten? bei Google bin ich da, mit diversen Versuchen und Formulierungen nicht weitergekommen.
2 Antworten
Sachbeschädigung ist, wenn du etwas kaputt gemacht hast und fahrerflucht wäre, wenn du ein Unfall baust und direkt abhaust
Das ist keine Fahrerflucht, sondern eher Sachbeschädigung, weil du den Schaden vorsätzlich verursachst. Fahrerflucht setzt einen Unfall voraus, also ein unbeabsichtigtes Ereignis mit Schaden. Wenn du absichtlich driftest oder über ne Wiese fährst, ist das kein Unfall, sondern mutwillige Beschädigung. Heisst: keine Fahrerflucht, aber trotzdem strafbar, nur halt aus nem anderen Grund.
Der Knackpunkt ist der Vorsatz: Bei Fahrerflucht musst du zuerst unbeabsichtigt einen Unfall bauen und dich dann vom Ort entfernen. Bei deinen Beispielen fehlt dieser “Unfall”, weil du den Schaden bewusst verursachst.
Strafbar bleibt’s trotzdem - nur eben als Sachbeschädigung nach §303 StGB, nicht als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach §142 StGB.