Fällt Glockenleuten der Kirche unter Lärmbelästigung?
Kann man die Kirche deswegen verklagen?
11 Antworten
Laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.09.1996 (Az. 4 B 152/96) stellt das liturgische Glockenläuten im herkömmlichen Rahmen in der Regel keine erhebliche Lärmbelästigung dar. Vielmehr sei dieses Läuten als zumutbar und sozialadäquat hinzunehmen.
Nein. Das gehört zum normalen Geräusch.
Auch wenn es stört ist es mir tausendmal lieber als der Muezzin der in einigen deutschen Großstädten von seinem Minarett herunter gröhlen darf und die Nichtmuslime damit belästigt. DAS müsste trotz Multi Kulti verboten werden.
Du kannst alles und jeden verklagen, wenn dir der Sinn danach steht.
Ist eben eine Kostenfrage. Denn wer den Prozess verliert, der zahlt.
Wenn dich das Glockenläuten also stört, dann klage - und zahle. ;-)
Lol. Nein.