Fällt Federbruch unter Garantie beim Gebrauchtwagen?
Ich habe mir letztes Jahr im September ein Auto gebraucht beim Händler gekauft. Das ist ein 4-jähriger Opel Corsa E. Auf der Uhr hatte er um die 52.000km. Ich bin bis jetzt um die 11.000km gefahren(bzw bis März). Ich darf aus privaten und gesundheitlichen Gründen bis nächstes Jahr nicht fahren. Wir bewegen mein Auto aber regelmäßig.
Im Juni hatte ich HU und dort wurde nur das Profil meiner Vorderräder bemängelt, dass ich die im Blick halten muss. Nun, knapp zwei bis drei Wochen später fing mein Auto an zu klappern. Sind nun beim Händler gewesen und es stellte sich heraus das vorne links meine Feder gebrochen ist. Ist das normal bei dem alter? Bin immer nur feste Straße gefahren. Soll für den beidseitigen Tausch nun um die 710€ da lassen.
Kann ich dagegen Einspruch einlegen oder fällt das sogar unter die Gebrauchtwagengarantie? Also machen lassen tue ich es aber aufjedenfall.
3 Antworten
Nein, dass ist kein Garantiefall. Die gesetzliche Gewährleistung kommt da auch nicht zum Tragen.
710,- Euro halte ich aber auch schon für sehr teuer. Einfach mal ein weiteres Angebot einer anderen Meisterwerkstatt einholen.
Schau in die Garantiebedingungen.
710€ halte ich für etwas teuer...
Eine Feder fällt nicht in die Garantie. Federn sind Verschleißteile.