Fachkraft für Arbeitssicherheit - Vorschrift?
Muss jedes Unternehmen (egal ob produzierendes oder verwaltendes Unternehmen) in NRW eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben...einen Mitarbeiter, der diesen Job übernimmt oder einen externen Dienstleister, der damit beauftragt ist?
Im Internet sind nicht so wirklich brauchbare Infos zu bekommen, bzw. klare Aussagen hierzu habe ich bis jetzt nicht finden können.
Kann mir hier jemand helfen?
2 Antworten
Die Antwort ist ja, sofern eine gewisse Mitarbeiterzahl überschritten wird.
Es ist auserdem zu beachten, dass nicht jeder MItarbeiter per handauflegen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden kann. Hierfür sind Grundqualifikationen und eine zusätzliche Ausbildung notwendig.
Das passende Regelwerk hierzu wäre die DGUV Vorschrift 2
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1195
Hier wird klar geregelt, wann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden muss. Ob hierbei ein externer Dienstleister oder eine Person im Unternehmen herangezogen wird ist Geschmackssache.
Bei kleineren Unternehmen besteht noch die Möglichkeit des Unternehmermodells.
https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/organisation-von-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/betriebsaerztliche-und-sicherheitstechnische-betreuung/unternehmermodell/worum-geht-es-im-unternehmermodell
Diese Regelungen sind gesetzlich verankert und gelten bundesweit, womit die Frage nach NRW hinfällig ist.
Einen Sicherheitsbeauftragten ( Sifa)sollte jedes Unternehmen haben.
Die Berufsgenossenschaften können dir da ganz genaue Angaben machen, wann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt, oder beauftragt werden muss.
Kommt auch auf die Größe des Unternehmens an. Fachkräfte schulen und unterweisen die Sicherheitsbeauftragten.