Facebook Marketplace?

Paddelfan  25.08.2020, 00:21

Hast Du die Küche als Gebrauchtware eingestellt? Hast Du in der Verkaufsanzeige Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen?

Standlow 
Beitragsersteller
 25.08.2020, 14:21

Nein hab ich nicht.

3 Antworten

Küche ist relativ, es kommt also auf die genauen Wortlaute an ob der Herd einfach dabei geschenkt wurde oder tatsächlich mit gekauft wurde.

Die Wahrscheinlichkeit steht eher zu eurem gunsten, dass ein Gericht für euch spricht.

Ihr könnt also erstmal nur Abwarten was er tatsächlich macht.

Natürlich kann er Dich anzeigen. Genau so, wie ich meinen Nachbarn, den Schlingel, anzeigen kann, dass der seine Balkonmöbel rot statt grün gestrichen hat.

Die Frage ist natürlich, ob die Polizei so was überhaupt aufnimmt, und wenn doch, ob da was bei rauskommt. Frag ihn doch mal, gegen welchen § Du im StGB verstoßen hast.

Auch zivilrechtlich würde ich das recht entspannt sehen, wenn DU in der Verkaufsanzeige nicht ausdrücklich einen Herd angepriesen hast, was ich Deiner obigen Frage nicht entnehmen kann.

Wie hat denn der Verkäufer den anteiligen Kaufpreis für den Herd überhaupt ermittelt? Geschätzt? Oder wurden in der Verkaufsanzeige Einzelpreise aufgeführt? Gab es denn Fotos vom Herd in der Verkaufsanzeige?


Standlow 
Beitragsersteller
 25.08.2020, 14:19

Wir haben einfach die komplette Küche dem Käufer verkauft sogar mit der Spülmaschine, in einem Stück, also wir haben nichts aufgelistet und alles als Küche "angegeben".

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Paddelfan  25.08.2020, 15:02
@Standlow

Na ja, Frage ist jetzt, ob der Herd in der Verkaufsanzeige genannt oder abgebildet war, also ob der Käufer erwarten durfte, dass er einen Herd mitbezahlt hat. Wie hat er denn den Preis für den Herd ermittelt?

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8ch glaube nicht da bei Facebook Marketplace nirgendswo steht das es ein Widerrufsrecht gibt also aht er pech gehabt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung