gebrauchten herd verkauft

7 Antworten

Kaufvertrag habt ihr selbstverständlich gemacht, wenn auch einen mündlichen. Du hast Geld bekommen für deinen Herd, und der Käufer den Herd gegen sein Geld, damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig.

Du hast aber jetzt das Problem, dass Du nicht darlegen kannst die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen zu haben, so etwas macht man schriftlich.

Wenn es hart auf hart kommt haftest Du nun 2 Jahre mit der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung (Gewährleistung), die kannst Du zwar wie erwähnt als Privatverkäufer komplett im Vertrag ausschließen, nur wie willst Du dies ohne schriftlichen Nachweis darlegen ? Da hat der Käufer es wesentlich leichter und bessere Karten.


Zurücknehmen musst Du den Herd auch in diesen Fall nicht, aber wenn der Mangel bei Übernahme schon vorhanden war, bist Du in der Nachbesserungspflicht.


hanny2209 
Fragesteller
 25.03.2015, 11:00

er hat gesagt das sein Vater ihn angeschlossen hat und jetzt plötzlich gehen nur 2 platten und sonst nichts. da sind doch was nicht oder ?

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franneck1989  25.03.2015, 11:16
@hanny2209

Ein Herd sollte durch einen Elektriker angeschlossen werden. Also entweder hat er ihn dann falsch angeschlossen oder aber durch unsachgemäße Handhabung beschädigt. Mit genau dieser Argumentation weist du die Forderung des Käufers zurück

Wenn da jemand schon dran herumbastelt, wird er nicht mehr nachweisen können, dass der Fehler schon bei Übergabe bestanden hat

Speicher dir die Nachricht des Käufers gut ab.

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muss ich ihn jetzt zurücknehmen?

Ja: Auch als Privatverkäufer haftet man für Sachmängel, die innerhalb der ersten 6 Monate als bei Kauf vorhanden gelten, sofern man das nicht ausgeschlossen hat.

G imager761


BretterPit  25.03.2015, 11:16

nein. Das ist einfach falsch.

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Such Dir einen Zeugen der bestätigt dass der Herd bei dir bis zum Ausbau enwandfrei funktioniert hat und das Thema ist erledigt!


hanny2209 
Fragesteller
 25.03.2015, 10:57

ich habe mehrere Zeugen die das bezeugen können.

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§§434 u 437 BGB: "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer .... ". Der Käufer trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe an ihn. Hier handelt es sich nämlich nicht um einen "Verbrauchsgüterkauf" (§ 474 BGB), bei dem es spezielle Beweiserleichterungen für den Käufer gibt (§ 476 BGB). 

Also: Ruhig Blut. Einfach ignorieren - es sei denn er klagt.Und den Prozess verliert er.

muss ich ihn jetzt zurücknehmen?

Nein, zurücknehmen musst du ihn (noch) nicht. Allerdings bist du nachbesserungspflichtig, wenn der Käufer dir nachweist, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Ob er das, vielleicht mit Hilfe eines Elektrikers, tatsächlich nachweisen kann, weiß ich nicht.

Vermutlich lügt er aber einfach nur herum.