Ey, könnt ihr mir helfen. Wäre Nett Danke?

1 Antwort

Guckst du HIER:

In  Deutschland ist die Gewaltenteilung im  Grundgesetz festgelegt:
Nach dem unveränderlichen  Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG wird die Staatsgewalt „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ (horizontale Ebene); vor diesem Hintergrund kann die Gewaltenteilung als Verteilung von Zuständigkeiten (Kompetenzen) verstanden werden, da die Staatsgewalt als solche nicht geteilt wird. [25] Damit verbunden ist auch die Trennung von staatlichen Institutionen, deren Personal, Budget, Rechte, Aufgaben und Pflichten.

Lies dann noch etwas weiter, dann hast du die Infos, die du benötigst.