Exmatrikulationsnachweis notwendig?
Hallo,
(Habe bereits beim Imatrikulationsbüro nachgefragt, hat mir aber leider nicht wirklich weiter geholfen)
Ich weiss das ist eine doofe Frage, aber bin mir immer unsicher ob ich es richtig verstehe.
Ich studiere an der HU Berlin und möchte gerne mein Studiengang innerhalb der HU wechseln.
Nun habe ich einen Studiengang angenommen und dort ist ein Punkt aufgelistet zur Einreichung der benötigten Unterlagen: „Exmatrikulationsnachweis“
Mit dem folgenden Satz:
„Die Exmatrikulation kann zu einem Datum in der Zukunft beantragt werden. Die Exmatrikulation muss bis spätestens zum 30.09., bei einer Immatrikulation an der HU zum Wintersemester, bzw. zum 31.03., bei einer Immatrikulation an der HU zum Sommersemester, wirksam werden. Der Exmatrikulationsnachweis muss allerdings bis zum Ende der Immatrikulationsfrist an der HU erbracht sein.
Es ist ausschließlich der Nachweis des letzten Studienverhältnisses oder der letzten Studienverhältnisse bei einem Parallelstudium erforderlich.
Bestand oder besteht Ihr letztes Studienverhältnis an der HU, entfällt der Nachweis“
Bedeutet das nun, dass ich kein Nachweis vorlegen muss, da ich bereits an der HU Immatrikuliert bin?
Oder muss ich doch einen Nachweis vorweisen?
Mit freundlichen Grüßen
D.
2 Antworten
Nee,
wenn du an derselben Uni bleibst, musst du dich nicht exmatrikulieren. Dann wirst du einfach umgemeldet.
In deinem Fall brauchst du das nicht. War bei mir genauso, mein Kumpel musste einen Exmatrikulationsantrag stellen, weil sein Wechsel uniübergreifend war.