Ex will Verlobungsring nicht zurückgeben?
Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und den Verlobungsring zurückverlangt. Sie möchte es jedoch nicht zurückgeben und behauptet, ihre Schwester hat es auf eBay verkauft.
7 Antworten
Ein Verlobungsring muss zurückgegeben oder entsprechender Schadensersatz gezahlt werden. Solange die Verlobung nicht aus wichtigem Grund von ihr gelöst werden musste.
Gesetz:
§ 1301 BGB bestimmt: Rückgabe der Geschenke – „Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
Zeig es ihr!💪
Die Behauptung, der Ring wurde über Ebay verkauft, muß und kann nachgewiesen werden. Dann wäre der erzielte Preis zurückzugeben. Ansonsten regelt das alles das BGB in § 1301.
Unabhängig von der Gesetzeslage und unabhängig davon wie die Gesetzeslage interpretiert wird, frage ich mich ob ob so ein teurer Verlobungsring um den man sich später aus finanziellen Gründen streitet mehr ein Geschenk oder eine Markierung (wie eine Ohrmarke) ist.
Einfach nur traurig 🥺😢
Natürlich darfst du es verlangen, haben doch schon die anderen geschrieben