Ex verweigert mir meine Sachen
Hallo ihr lieben,
Ich habe mich im Juni letzten Jahres von meinem Ex getrennt und bin ausgezogen. Das Problem ist das ich nicht alles mitnehmen konnte. Nun stellt sich mir das Problem das er zu VEREINBARTEN ZEITPUNKTEN die Tür nicht aufmacht, jegliche Kontaktmöglichkeite verweigert ( Fb geblockt, whatsapp usw ). Ich habe ihm nun über seinem Bruder geschrieben das er mir noch einmal sagen soll wann und wenn er dann nicht aufmacht ich die Polizei einschalte.
Er meinte daraufhin nur : Von mir aus, kannst du zu der Polizei gehen und ihnen erklären, dass du damals gehen wolltest und musstest. Darauf hin, deine Klamotten nicht mitgenommen hast. Nun würde ich gerne wissen, ob es meine Pflicht ist, deine Sachen aufzubewahren und dies gesetzlichen niedergeschrieben wurde.
Leider kann ich nicht genau sagen was in der Wohnung ist aber es dürfte ein großer blauer Sack mit Klamotten sein.
Klar ist es nicht seine Pflicht aber er verweigert mir ja meine Sachen indem er mir nicht die Tür öffnet und mir sagt ich soll ihn in ruhe lassen.
Was kann ich da machen ?
Danke im Voraus für eure Antworten :3
11 Antworten
Ward ihr nur so ein Paaro der in einer Ehe? Wenn in einer Ehe, hattet ihr dann Gütertrennung vereinbart gehabt?
Ich gehe mal davon aus, ihr ward nur so ein Paar gewesen, ohne Trauschein. Also.
Dann gilt folgendes: natürlich bist du weiterhin die Eigentümerin deiner Sachen. Dein Freund hat sie nur, sofern er sie nicht entsorgt hat, in Besitz, du nicht.
Du kannst natürlich die Herausgabe deines Eigentums verlangen. Da muss man gar nicht weiter darüber diskutieren, das ist dein gutes Recht.
Nach §985 BGB hast du einen sog. Herausgabeanspruch deiner Sachen - du musst eben klar machen können, um welche Sachen es sich handelt und dass sie nach wie vor bei ihm sind. Logisch.
Der Paragraph ist auch wunderbar simpel: "Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen."
Also ich schlage vor, du machst nun folgendes: du setzt deinem Ex letztmalig schriftlich, also per Einschreiben, einen Termin für die Übergabe deiner Sachen zu vereinbaren en mit Hinweis darauf, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn er dir nicht innerhalb einer Woche einen zeitnahen Terminvorschlag nennt. Ich denke mal, du hast ja schon genug vorher notiert.
Kommt er dann dieser Aufforderung nicht nach, zündest du eben die nächste Stufe. Entweder Gang zum Anwalt und den ein Schreiben aufsetzen lassen, manche reagieren da auf einmal plötzlich, wenn derselbe Inhalt von einer Rechtsanwaltskanzlei bei ihnen einflattert. Manche auch nicht. So oder so, Anwalt kostet Gebühren und die musst du erstmal bezahlen.
Du kannst es natürlich auch nach Verstreichen der Frist sein lassen, gehst direkt zur Polizei und stellt eine Strafanzeige wegen versuchter Unterschlagung, aber ob das zum Ziel führt, bleibt abzuwarten. Alternativ kannst du versuchen, beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel zu bekommen, dass er deine Sachen herausgeben muss. Vermutlich ist dabei dann doch eine anwaltliche Beratung für dich das Beste, sofern sich das eben auch finanziell rentiert.
Wichtig dabei ist, dass du nachweisen können musst, dass diese Sachen eben dein Eigentum sind (z.B. Kaufbelege, Fotos usw.). Damit steht und fällt die Angelegenheit.
Ich kann dir den Vorwurf nicht ersparen dass du die ganze Geschichte schon wesentlich ehr hättest machen müssen. Dein Ex ist auch nicht verpflichtet die Sachen bei sich endlos zu lagern. Einzige Möglichkeit, mit einer Person Kontakt aufzunehmen mit der dein Ex auch noch Kontakt hat. Er braucht diesen blauen Sack ja nur vor seine Tür stellen und bescheid geben das er dort steht, noch besser, bitte ihn den Sack einem Bekannten zu geben, wo er von dir abgeholt werden kann.
Naia ich habe lange Zeit Psychische Probleme gehabt und wollte ihn nicht sehen. Und ich versuche mittlerweile seit 4 Monaten an meine Sachen ranzukommen :/
Nen Bekannten in seiner nähe gibt es nicht und ich könnte meinen Monatslohn darauf verwetten das er es sowieso nicht dahin bringen würde :/
Es wäre ja noch die Möglichkeit den Bekannten zu bitten den blauen Sack beim Ex abzuholen. Es kommt darauf an ob es wirklich wertvolle Gegenstände sind die du wieder haben möchtest. Ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten? Aufbewahrungsfrist von Fremdgegenständen beträgt zwei Jahre. Ich weiß allerdings nicht ob das auch bei Privatpersonen gilt.
Gut dann schreibe ich jetzt mal – leider kommt von Dir derzeit nix mehr.
Du hast leider eine ganz schön lange Zeit vergehen lassen, darum sind deine Chancen leider nicht mehr ganz so gut. Auch dass Du nicht genau weißt was noch fehlt macht die Sache nicht leichter.
Alles was hier mit Klage und Polizei geschrieben wurde kannst Du komplett vergessen. Sowas schreiben nur Leute welche Ihr Wissen von „Richter Alexander Hold“ auf RTL gesammelt haben oder „Familie im Brennpunkt“ zitieren.
Die einzige Chance die Du noch hast: Rede mit dem Bruder von deinem Ex. Geh mit Ihm was trinken, lade Ihn ein und frag Ihn ob er nicht mal höflich mit deinem Ex reden kann.
Wenn das nicht geht schreib die Sachen ab. Aber auch das kann auch nicht schlimm sein: Nachdem Du die Sachen so lange nicht gebraucht hast und auch nicht genau weißt was weg ist vermisst Du die Dinge ja eh nicht mehr. Als Lehrgeld verbuchen, bei der nächsten Trennung besser machen.
Viele Glück und alles gute!
Natürlich vermisse ich meine sachen, nur wie ich unten schon gefühlt tausend mal geschrieben habe, musste ich mich danach erstmal um mich kümmern. Seit mittlerweile 4 monaten versuche ich an meine sachen zu kommen aber wenn er mich überall blockt ist das nicht so leicht. Der Bruder sagt selber das ich ihm auch nicht schreiben soll ( steht komplett hinter seinem Bruder)
wenn du zu seinen brüdern einen draht hast, warum reden die dann nicht mal mit ihm? bzw. soll er denen doch den sack geben und gut ist.
gekränkte eitelkeit ist was schlimmes..............
Wenn er dir Sachen vorenthält, die DIR gehören und/oder dir wichtig sind, solltest du einen Anwalt einschalten, der dich beraten kann. Sollte er DEIN Eigentum unberechtigt ENTRSORGT haben, ist das faktisch Sachbeschädigung, andernfalls Unterschlagung - beides ist strafbar. Wenn die Sachen also einen entsprechenden Wert haben und du sie im einzelnen benennen kannst, zeig ihn an, wenn es aber nur ein paar Schlüpfer und Socken und eine alte Zahnbürste sind, lohnt es den Aufwand nicht.
Naia, Kaufbelege gibt es nicht aber er wird wohl kaum Mädelssachen anziehen. fotos gibt es wenige von den Sachen, ich habe ein paar fotos in Facebook wo ich ein paar sachen sogar in seiner Wohnung anhabe.
Nein wir waren nur in einer Beziehung.
Das mit der Polizei bzw Amtgericht hatte ich mir auch schon überlegt aber dazu müsste ich das Geld haben, und das habe ich leider nicht, da ich Abitur mache und nebenbei nur wochenends arbeite.