Ex verweigert mir meine Sachen

11 Antworten

Ward ihr nur so ein Paaro der in einer Ehe? Wenn in einer Ehe, hattet ihr dann Gütertrennung vereinbart gehabt?

Ich gehe mal davon aus, ihr ward nur so ein Paar gewesen, ohne Trauschein. Also.

Dann gilt folgendes: natürlich bist du weiterhin die Eigentümerin deiner Sachen. Dein Freund hat sie nur, sofern er sie nicht entsorgt hat, in Besitz, du nicht.

Du kannst natürlich die Herausgabe deines Eigentums verlangen. Da muss man gar nicht weiter darüber diskutieren, das ist dein gutes Recht.

Nach §985 BGB hast du einen sog. Herausgabeanspruch deiner Sachen - du musst eben klar machen können, um welche Sachen es sich handelt und dass sie nach wie vor bei ihm sind. Logisch.

Der Paragraph ist auch wunderbar simpel: "Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen."

Also ich schlage vor, du machst nun folgendes: du setzt deinem Ex letztmalig schriftlich, also per Einschreiben, einen Termin für die Übergabe deiner Sachen zu vereinbaren en mit Hinweis darauf, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn er dir nicht innerhalb einer Woche einen zeitnahen Terminvorschlag nennt. Ich denke mal, du hast ja schon genug vorher notiert.

Kommt er dann dieser Aufforderung nicht nach, zündest du eben die nächste Stufe. Entweder Gang zum Anwalt und den ein Schreiben aufsetzen lassen, manche reagieren da auf einmal plötzlich, wenn derselbe Inhalt von einer Rechtsanwaltskanzlei bei ihnen einflattert. Manche auch nicht. So oder so, Anwalt kostet Gebühren und die musst du erstmal bezahlen.

Du kannst es natürlich auch nach Verstreichen der Frist sein lassen, gehst direkt zur Polizei und stellt eine Strafanzeige wegen versuchter Unterschlagung, aber ob das zum Ziel führt, bleibt abzuwarten. Alternativ kannst du versuchen, beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel zu bekommen, dass er deine Sachen herausgeben muss. Vermutlich ist dabei dann doch eine anwaltliche Beratung für dich das Beste, sofern sich das eben auch finanziell rentiert.

Wichtig dabei ist, dass du nachweisen können musst, dass diese Sachen eben dein Eigentum sind (z.B. Kaufbelege, Fotos usw.). Damit steht und fällt die Angelegenheit.


saphrya 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 10:11

Naia, Kaufbelege gibt es nicht aber er wird wohl kaum Mädelssachen anziehen. fotos gibt es wenige von den Sachen, ich habe ein paar fotos in Facebook wo ich ein paar sachen sogar in seiner Wohnung anhabe.

Nein wir waren nur in einer Beziehung.

Das mit der Polizei bzw Amtgericht hatte ich mir auch schon überlegt aber dazu müsste ich das Geld haben, und das habe ich leider nicht, da ich Abitur mache und nebenbei nur wochenends arbeite.

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Knarff  05.03.2014, 18:43
@saphrya

Also wie gesagt, setze ihm letztmalig eine Frist, sonst geh am Besten zum Rechtsanwalt und lass dich da beraten.

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Ich kann dir den Vorwurf nicht ersparen dass du die ganze Geschichte schon wesentlich ehr hättest machen müssen. Dein Ex ist auch nicht verpflichtet die Sachen bei sich endlos zu lagern. Einzige Möglichkeit, mit einer Person Kontakt aufzunehmen mit der dein Ex auch noch Kontakt hat. Er braucht diesen blauen Sack ja nur vor seine Tür stellen und bescheid geben das er dort steht, noch besser, bitte ihn den Sack einem Bekannten zu geben, wo er von dir abgeholt werden kann.


saphrya 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 10:00

Naia ich habe lange Zeit Psychische Probleme gehabt und wollte ihn nicht sehen. Und ich versuche mittlerweile seit 4 Monaten an meine Sachen ranzukommen :/

Nen Bekannten in seiner nähe gibt es nicht und ich könnte meinen Monatslohn darauf verwetten das er es sowieso nicht dahin bringen würde :/

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Alexandra2704  05.03.2014, 10:35
@saphrya

Es wäre ja noch die Möglichkeit den Bekannten zu bitten den blauen Sack beim Ex abzuholen. Es kommt darauf an ob es wirklich wertvolle Gegenstände sind die du wieder haben möchtest. Ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten? Aufbewahrungsfrist von Fremdgegenständen beträgt zwei Jahre. Ich weiß allerdings nicht ob das auch bei Privatpersonen gilt.

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Gut dann schreibe ich jetzt mal – leider kommt von Dir derzeit nix mehr.

Du hast leider eine ganz schön lange Zeit vergehen lassen, darum sind deine Chancen leider nicht mehr ganz so gut. Auch dass Du nicht genau weißt was noch fehlt macht die Sache nicht leichter.

Alles was hier mit Klage und Polizei geschrieben wurde kannst Du komplett vergessen. Sowas schreiben nur Leute welche Ihr Wissen von „Richter Alexander Hold“ auf RTL gesammelt haben oder „Familie im Brennpunkt“ zitieren.

Die einzige Chance die Du noch hast: Rede mit dem Bruder von deinem Ex. Geh mit Ihm was trinken, lade Ihn ein und frag Ihn ob er nicht mal höflich mit deinem Ex reden kann.

Wenn das nicht geht schreib die Sachen ab. Aber auch das kann auch nicht schlimm sein: Nachdem Du die Sachen so lange nicht gebraucht hast und auch nicht genau weißt was weg ist vermisst Du die Dinge ja eh nicht mehr. Als Lehrgeld verbuchen, bei der nächsten Trennung besser machen.

Viele Glück und alles gute!


saphrya 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 11:22

Natürlich vermisse ich meine sachen, nur wie ich unten schon gefühlt tausend mal geschrieben habe, musste ich mich danach erstmal um mich kümmern. Seit mittlerweile 4 monaten versuche ich an meine sachen zu kommen aber wenn er mich überall blockt ist das nicht so leicht. Der Bruder sagt selber das ich ihm auch nicht schreiben soll ( steht komplett hinter seinem Bruder)

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wenn du zu seinen brüdern einen draht hast, warum reden die dann nicht mal mit ihm? bzw. soll er denen doch den sack geben und gut ist.

gekränkte eitelkeit ist was schlimmes..............

Wenn er dir Sachen vorenthält, die DIR gehören und/oder dir wichtig sind, solltest du einen Anwalt einschalten, der dich beraten kann. Sollte er DEIN Eigentum unberechtigt ENTRSORGT haben, ist das faktisch Sachbeschädigung, andernfalls Unterschlagung - beides ist strafbar. Wenn die Sachen also einen entsprechenden Wert haben und du sie im einzelnen benennen kannst, zeig ihn an, wenn es aber nur ein paar Schlüpfer und Socken und eine alte Zahnbürste sind, lohnt es den Aufwand nicht.