Ex rückt TV nicht raus?
nach meinem auszug habe ich trotz mündliche Abmachung meinem Fernseher nicht wieder bekommen. nachdem ich sie versucht habe anzurufen habe ich festgestellt dass meine Telefonnummer geblockt ist - ich habe keine Möglichkeit sie zu erreichen. Ich habe noch alle Rechnungen des Fernsehers und würde ihn gerne wiederhaben, gibt es eine Möglichkeit?
auch wenn ich schon seit 8 monaten dran bin?
5 Antworten
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Schriftlich mit Verweis auf §985 BGB die Herausgabe verlangen. Zur Not halt klagen...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NoName08154711/1568217668334_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.jpg?v=1568217668000)
Ich habe noch alle Rechnungen des Fernsehers und würde ihn gerne wiederhaben, gibt es eine Möglichkeit?
Natürlich, sogar mehrere:
Einschreiben mit datierter Fristsetzung, nach Fristverstreichen Besuch beim Rechtsanwalt Deines Vertrauens.
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Du musst einen konkreten Termin nennen. Also nicht "in zwei Wochen"
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
oder fahre hin mit einem zeugen zusammen und mit einem gerichtsvollzieher zusammen. frage im amtsgericht in der gerichtsvollzieherverteilerstelle 12. stock im AG KÖln, wie du es machen sollst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NoName08154711/1568217668334_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.jpg?v=1568217668000)
...und mit einem gerichtsvollzieher zusammen.
Darf ich fragen, woher Du Deine "Rechtskenntnisse" hast?
Kopfschüttel...
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Bin Dipl. Päd., war Bürohilfe beim Anwalt und habe auch einige Semester Jura früher mal studiert und mich schon zig male gut im Leben auch wehren müssen und auch können, also Lebenserfahrung 55 Jahre lang. bin mit allem und jedem noch immer fertig geworden.
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Prima.
Dann solltest Du aber schon wissen, wann ein Gerichtsvollzieher tätig wird; unter diesen Umständen und zu diesem Zeitpunkt nämlich überhaupt nicht.
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für mich sind schon gegen jemanden die Gerichtsvollzieher tätig gewesen...
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Das bestreitet ja auch niemand, aber Du kannst ihn nicht einfach mal so beauftragen:
https://www.privatinsolvenz.net/gerichtsvollzieher/
Und es ist schon erschreckend, dass man Dir das tatsächlich erklären muss, obwohl Du angeblich "einige Semester Jura studiert hast".
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weiß ich alles und werde den link deshalb nicht öffnen.
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14 Tage, 10 Tage oder was für eine Frist ist da angemessen bei einem Fernseher, der durch den weiteren Gebrauch ja nicht besser wird.
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Ich glaube, Du kannst die Polizei rufen und mit denen gemeinsam dahin fahren. Aber rufe die Wache vorher an und kläre das.
Außerdem solltest Du natürlich sicher sein, dass sie zu Hause ist.
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Ich glaube, Du kannst die Polizei rufen und mit denen gemeinsam dahin fahren.
Da "glaubst" Du falsch, für zivilrechtliche Angelegenheiten ist die Polizei nämlich nicht zuständig.
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Wir haben das mal gemacht, als uns die Miteigentümer den Zutritt zum Grundstück verweigert hatten.
Anhand des Grundbuchauszuges konnten wir beweisen, dass wir Miteigentümer sind und die Polizei hat uns dann begleitet.
So konnte mein Mann die Fotos machen, die sein Anwalt haben wollte.
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Schön für Euch, aber hier geht es um etwas völlig anderes.
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Ich weiß nicht, ob das so anders ist.
Der FS kann ja den Eigentumsnachweis erbringen.
Obwohl ich das wegen eines Fernsehers, der schon acht Monate bei der Dame ist, recht albern finde.
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Obwohl ich das wegen eines Fernsehers, der schon acht Monate bei der Dame ist, recht albern finde.
Richtig.
Und genau das werden auch die Worte der Jungs und Mädels in Blau sein.
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ich erreiche die Dame seit acht Monaten nicht und hatte zwischenzeitig andere wichtige Sachen zu erledigen
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nach einer rein zivlirechtlichen Angelegenheit sieht es hier eigentlich nicht aus.
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wenn Gewalt befürchtet werden muss, kann, sollte polizei und Gerichtsvollzieher mit dabei sein. man macht es erst mal über Anwalt. Die Unterschlagung kann man auch schriftlich bei der STA anzeigen. Titel erwirken im Gericht usw.
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sehe ich auch so. Ich schaue jetzt einen Tierfilm im 3 sat.
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gehe zum Anwalt mit den Rechnungen, die Du hast. Auf Herausgabe klagen. Die Gerichtskosten muss sie auch zahlen.
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auch die anwaltskosten? ich wollte es auf normalem Weg klären aber wenn es halt nicht anders geht muss es auf diesem Weg geschehen . ist es auch noch möglich wenn der TV schon seit acht Monaten bei ihr ist ?
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ja, ist noch möglich. sonst schreibe sie erst mal selbst an und verlange per einschreiben die herausgabe des TV und gehe zur verbraucherberatung oder in die rechtsantragsstelle des amtsgerichtes zur beratung. zur polizei kannst du auch gehen und die unterschlagung anzeigen. die anzeige kostet nichts.
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Nach acht Monaten hätte ich schon längst einen neuen Fernseher gekauft. Die Dinger kosten doch heutzutage gar nichts mehr.
Oder hast Du so einen 10.000-Euro-Monitor?
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na ja, aber so üppig hat auch nicht jeder das geld sitzen.
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das sehe ich auch so und aus prinzip würde ich mich gegen so eine unterschlagung wehren.
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Üppig? Ich habe gerade einen riesigen Fernseher gekauft für 398 Euro. Die hat man doch, oder nicht?
Früher kosteten die blöden Kisten locker mal 1.000 Euro (2.000 DM)
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meiner hat in dem fall auch knapp über 1000 gekostet
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wie läuft denn so eine Herausgabe? ich kann eine Frist von 14 Tagen setzen, wo muss der TV dann übergeben werden? Ich würde ihn ja auch sofort abholen
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dann biete es schriftlich an, ihn abzuholen und Sie soll Dir auf Deinen AB sprechen oder Dir schreiben, wann Du ihn abholen kannst und dann gehst Du mit einem Zeugen den abholen oder sie gibt ihn eingepackt in einem Paketshop ab und dort holst Du ihn ab usw. Sie soll Dir sagen, wie und wann, aber innerhalb von 14 tagen.
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Wie läuft so eine Frist ab? ich wohne 40 km von ihr, wie kann ich bestimmen wo der Übergabeort ist usw