Ex Freund möchte Geld zurück 5000 EUR?

12 Antworten

Er muss sich einen Anwalt holen und das Geld bzw die Gegenstände einklagen.
Hast du Zeugen, die wissen, dass die Sachen quasi geschenkt sind? Dann wärst du auf der sicheren Seite.
Aber wenn er die Sachen nur für die gemeinsame Nutzung gekauft hat, kann er die aber auch einfordern.


wiki01  30.09.2021, 13:58
Hast du Zeugen, die wissen, dass die Sachen quasi geschenkt sind? Dann wärst du auf der sicheren Seite.

ER muss beweisen, dass die Dinge nicht geschenkt waren.

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Interesierter  30.09.2021, 14:00
@wiki01

Das stimmt nicht.

Die Beweislast für eine Schenkung liegt eindeutig bei der FS.

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Interesierter  30.09.2021, 14:05
@wiki01

Korrekt!

Sie behauptet, er habe ihr die Sachen geschenkt. Darauf begründet sie ihren Anspruch. Das muss sie im Streitfall beweisen.

Er bestreitet lediglich ihre Behauptung.

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wiki01  30.09.2021, 14:08
@Interesierter

Kann man auch umdrehen. Er behauptet, es war keine Schenkung, und will deshalb die Dinge zurück. Ein Richter wird entscheiden, wer beweispflichtig ist.

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Interesierter  30.09.2021, 14:13
@wiki01

Kann man nicht, denn entscheidend ist, ob ein Übergang des Eigentums stattgefunden hat.

Und diesen muss sie im Streitfall beweisen. Da gibt es nichts dran zu rütteln.

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Habt ihr mal darüber gesprochen eine Familie zu gründen? - Wenn ja, kann er die Sachen durchaus über den Rechtsweg einfordern. In dem Fall wäre ein Anwalt sicher ratsam.

Sollte dies nicht der Fall sein und er hat dir die Sachen geschenkt, hat er auch keine Ansprüche darauf, die er geltend machen könnte.

An deiner Stelle würde ich erst einmal abwarten, ob dein Ex tatsächlich einen Anwalt bemüht.

es ist ziemlich einfach: entweder zahlst du die dinge oder er nimmt sie mit

Auf welchen Namen laufen die Rechnungen?

Also hat er auf seinem Namen die Gegenstände bezahlt und sie dir einfach nur gegeben?

Falls ja dann kann er die Gegenstände zurückfordern.

Wie das mit Bargeld aussieht das solltest du einen Anwalt fragen.


mituna 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 14:20

Das meiste lief auf meinen Namen.

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Kommt darauf an wie deine Ausgangssituation ist.

Wenn er nachweisen kann, dass er dir das Geld nur für die Sachen geliehen hat, dann kann er das Geld zurück verlangen. Wenn er diesen Nachweis nicht erbringen kann, dann muss geklärt werden wem was gehört und er hatte dann Anspruch auf diese Sachwerte, aber nicht darauf dass du ihn auszahlst.

Ganz ehrlich, wenn das finanziell geht, dann trenn dich von seinen Sachen. Mach ihm klar, dass er sie abholen kann. Sollte er wirklich eine Anwalt einschalten, dann solltest du auch zu einem gehen. Wegen 5000€ würde ich aber keinen Rechtsstreit von Zaun brechen.