Ewigkeitsklausel Grundgesetz?

2 Antworten

 dass die Artikel 1 bis 20 die die Grundrechte enthalten nicht geändert werden dürfen.

Das stimmt nicht. Dort steht 1 und 20. Nicht ''bis''. Ausschließlich Artikel 1 und 20 sind unzulässig. Das sind Kleinigkeiten, die viele oft nicht mitlesen, aber von erheblicher Bedeutung sind.

Art 79 III GG bzw. die Ewigkeitsklausel kann nicht geändert werden, obwohl es nicht ausdrücklich so dort im Wortlaut steht. Höchstens nur durch eine neue Verfassung (Art. 146 GG). Folglich ist die Ewigkeitsklausel unantastbar und ist somit von sich selber aus geschützt.


FakeProfile2 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 18:24
Art 79 III GG bzw. die Ewigkeitsklausel kann nicht geändert werden, obwohl es nicht ausdrücklich so dort im Wortlaut steht.

Und wo steht es dann?

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MenschDNA  13.08.2024, 18:26
@FakeProfile2

Nirgendwo. Das erschließt man sich aus der Normlogik. Die Bestandsklausel kann nach herrschender Meinung nicht geändert werden. Es wäre nämlich unverhältnismäßig, wenn sich Gesetzgeber der Verfassungsänderungen an Art 79 III halten müssen, daran gebunden sind, aber gleichzeitig die Freiheit besitzen, Art. 79 III GG zu ändern. Das wäre widersprüchlich.

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Rechtswegen  13.08.2024, 18:26
@FakeProfile2

Er hat nicht gesagt, dass es irgendwo steht 🤷

Aber tatsächlich steht es in 79 III

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MenschDNA  13.08.2024, 18:31
@Rechtswegen

In Art. 79 III GG steht bloß, dass eine Änderung des Grundgesetzes (...) oder Art. 1 & Art. 20 nicht änderbar sind, aber nicht, dass Art. 79 III GG nicht veränderbar ist. Tatsächlich steht es also nirgendwo im gesamten GG, sondern muss sich aus dem Sinn und Zweck der Norm hergeleitet werden.

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Rechtswegen  13.08.2024, 18:33
@MenschDNA

Ne da steht, unzulässig Änderung, durch die … blabla … berührt werden. Durch Änderung von 79 III würden eben … blabla … automatisch auch berührt werden. Damit ist sie unzulässig.

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FakeProfile2 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 18:44
@Rechtswegen

Für euch Juristen steht es da. Im Studium lernt man all diese Prinzipien, für den Normalo ist es nicht ersichtlich. Ich sehe den Widerspruch, aber nur aus dem Kontext des Studiums muss folgen, dass sich 79 (III) nicht selbst ändern lässt.

Das Prinzip an sich erscheint aber auch komisch, warum sollten Ideologen das nicht benutzen um ihre Auffassung des Schwangerschaftsabbruch mit so einer Konstruktion unwiderruflich zu machen?

a) XYZ

b) a) darf nicht geändert werden.

Hab ich bis jetzt nie gesehen: Die selbe Regel gilt auch für andere Gesetzbücher, z. B. das StGB, ja?

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Rechtswegen  13.08.2024, 18:48
@FakeProfile2

Nee nicht aus dem Kontext. Es steht da so drin, hab ich gesagt. Und jetzt?

Am Ende ist es auch egal, was du, Ideologen oder er und ich da reinlesen – was wir geschrieben haben ist ja sowieso nicht in Stein gemeißelt. Sondern über die Auslegung der Verfassung entscheidet das Verfassungsgericht. Auch wenn Gesetze Wörter benutzen, heißt das nicht, dass sie dazu gedacht sind oder anstreben, für Laien verständlich zu sein.

Also einfach mal machen, und dann kann man sehen. Deshalb ist es aber auch kein zahnloser Tiger. Ich hab es nur nicht gesagt, aber wir alle, du auch, wissen, dass das eine Quatschfrage ist, sowieso. Das Studium macht da ehrlich gesagt auch keinen Unterschied. Das zeichnet oft nur grob nach, was andere mal gedacht und gesagt haben. Eigene Wahrheitssuche wird da selten betrieben. Und nachlesen, was andere gedacht und gesagt haben, kann jeder andere genauso.

Jedenfalls, selbst wenn das ausdrücklich da stehen würde, wäre es nicht zahnlos, hat also damit nichts zu tun. Denn erstens ist das am Ende eine philosophische Frage, ob ein Allmächtiger einen Stein erschaffen kann, den er selbst nicht mehr anheben kann. Auch ausdrücklich vorhandene Worte kann man ändern wollen/zu ändern versuchen. Und zweitens gibt es auch generell so etwas wie Contra-legem-Auslegung.

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Rechtswegen  13.08.2024, 18:51
@FakeProfile2

Bestes Beispiel, dass jeder andere auch ohne Studium selber nachlesen kann, und dafür, dass das eine Quatschfrage ist: Da, wo du das mit der Ewigkeitsklausel her hast, kannst du genauso gut auch deine Frage selbst beantworten. Ist also wie so oft hier einfach nur Beschäftigungstherapie. Schönen Dank.

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Rechtswegen  13.08.2024, 18:53
@Rechtswegen

*"Jedenfalls, selbst wenn das ausdrücklich da stehen würde, wäre es nicht WENIGER zahnlos"

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Es ergibt sich bereits aus der Logik des Gesetzgebers das der Art. 79 III GG daher nicht geändert werden kann.

Ansonsten wäre das eine ziellose Debatte.