Eure Meinung?

1 Antwort

kommt drauf an. Ging was kaputt oder wurde jemand verletzt?

War es ein echter Polenböller oder nur ein Böller der so bezeichnet wird, aber ganz regulär CE zertifiziert ist (sprich in DE verkauft werden darf). Im letzten Fall wäre es eine Ordnungswidrigkeit, realistisch 100-300€ so ungefähr. Wenn was kaputt ging oder jemand verletzt wurde sind wir im Straftatbereich, da kommt es drauf an.


bobo234 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:02

Nein niemand wurde verletzt und so weit ich weiß war auf dem Böller ein CE Zeichen drauf

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geheim007b  16.07.2024, 17:44
@bobo234

in dem fall ist es nur ne Owig. Ich würde wie gesagt mit nem sehr geringen 3stelligen Betrag rechnen... falls überhaupt.

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bobo234 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 18:09
@geheim007b

aber woher soll der Richter wissen dass der Böller mit nem CE Zeichen war oder solle ich das erwähnen?

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geheim007b  16.07.2024, 18:50
@bobo234

das ist ne ordnungswidrigkeit, das kommt nicht vor Gericht. Wäre ein Strafverfahren anhängig hätte man die Böllerreste sicher gestellt. Ist ja nichts kaputt gegangen oder wer zu schaden gekommen. Du bekommst nen Bußgeldbescheid, bezahlst den, aus die maus.

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bobo234 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 19:33
@geheim007b

Ich hab ne Anklageschrift bekommen😭

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bobo234 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 19:41
@geheim007b

als Heranwachsender entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 SprengG explosionsgefährliche Stoffe verbracht zu haben, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,

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geheim007b  16.07.2024, 19:45
@bobo234

wirkilich Anklageschrift? Oder Anhörungsbogen? Himmelweiter unterschied, das eine würde vom Amtsgericht kommen, das andere vom Ordnungsamt.

Die große frage ist allerdings ob es ein zugelassener böller oder ein "echter" Polenböller war (die meisten heißen nur so weil es verkaufsfördernd ist). Das ist schwarzpulvermäßig ein ziemlicher Unterschied. Da müsste es aber auch bewiesen werden was für ein Böller es genau war vor Gericht, schwer möglich wenn nichts mehr da ist.

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bobo234 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 19:55
@geheim007b

Ja eine richtige Anklageschrift wegen den Böller dum bum aber der hatte ein ce Zeichen drauf keine Ahnung wieso die so übertreiben🤦‍♂️

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bobo234 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 20:04
@geheim007b

Ich hatte den Böller in der Tasche lol nur einer

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geheim007b  16.07.2024, 20:17
@bobo234

Dann wollte ich jetzt davon ausgehen dass du den Böller letztes Jahr irgendwo im Laden um die Ecke gekauft hast und er somit selbstverständlich CE gekennzeichnet und als F2 Feuerwerk zugelassen war.

Das Zünden eines F2 Feuerwerkkörpers außerhalb der pauschal genehmigten Zeiten ohne extra Genehmigung stellt eine Owig da. Hierfür wird ein Bußgeld fällig, eine Straftat kann ich in dem Fall nicht erkennen.

Beim nochmaligen durchlesen deiner Frage ist mir allerdings aufgefallen

"Ich wurde vor nem Jahr mit einem Polen Böller erwischt in meiner Tasche"

dann müsste es ja klar sein ob der Böller zugelassen war.

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