Erwerbsminderungsrente während beruflicher Tätigkeit beantragen?

2 Antworten

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Das Kriterium für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ein Restleistungsvermögen von unter 3 Std. täglich (volle EM-Rente) bzw. zwischen 3 und unter 6 Std. täglich (teilweise EM-Rente).

Dabei spielt es keine Rolle, ob du zum Zeitpunkt des Antrags in einem Arbeitsverhältnis stehst. Kontraproduktiv wäre es natürlich, wenn du aus der Vollbeschäftigung heraus einen Antrag auf EM-Rente stellst, weil du dann a voll arbeitsfähig wärst.

Die EM-Rente wird i.d.R. zunächst für 3 Jahre bewilligt. Du kannst nebenbei arbeiten, aber nur im Rahmen des Restleistungsvermögens. Eine Ausnahme ist die sogenannte Arbeitserprobung, bei der du neben dem Bezug einer eM-Rente bis zu 6 Monate voll arbeiten kannst, um wieder in den Arbeitsprozess zu finden.

Alles Gute!


Nachtkindchen 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:58

Danke!

Ich hatte vor der Arbeitssuche und jetzt AU auch nur in Teilzeit gearbeitet. Weniger als 6 Stunden. Deswegen denke ich, dass mir das nicht im Weg stehen würde. Ist aber gut, das zu wissen.

okieh56  30.09.2024, 20:17
@Nachtkindchen

Dann könnte es ein, dass du die Teilrente bewilligt bekommst unter der Maßgabe, dass du noch unter 6 Std. täglich arbeitsfähig bist.

Es ist schön, wenn du dich nicht hängen lässt und noch eine Teilzeitstelle machen kannst.

Nachtkindchen 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 20:26
@okieh56

Keine Ahnung, ob ich das wirklich noch kann. Ich fühle mich nur so...aufgegeben. Ich musste den Antrag schonmal stellen, hatte ihn aber zurückgezogen, weil ich dann einfach wieder arbeiten gegangen bin. Aber jetzt habe ich keine großartige Wahl mehr. Und rein rational ist es auch gut. Aber emotional tut es mir echt weh und ich will wenigstens im Kopf noch die Option haben, es nochmal probieren zu können...

okieh56  30.09.2024, 20:30
@Nachtkindchen

Wenn du eine Erwerbsminderungsrente beziehst, heißt das nicht, dass du ein Arbeitsverbot hast.

Es gibt nur eine Einkommensgrenze, die du nicht überschreiten darfst (2024 = 18.558,75 €). Wenn du aber regelmäßig 3 oder mehr Stunden täglich arbeitest, wird ggf. eine vorzeitige Überprüfung erfolgen, ob eine volle EM-Rente noch gerechtfertigt ist. Es sei denn, es handelt sich um die bereits genannte Arbeitserprobung.

Nachtkindchen 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 20:37
@okieh56

Nein nein, es geht tatsächlich um die Erwerbsminderungsrente, nicht die Erwerbsunfähigkeitsrente. Also es geht schon seit Jahren nur um die teilweise und nicht die volle Erwerbsminderungsrente.

Ich weiß, dass ich kein Arbeitsverbot habe. Es fühlt sich nur an wie ganz unten angekommen. Erst jahrelang Bürgergeld und dann in der Rente gelandet. Und ich will so so so gerne wieder arbeiten und reiße mir den Arsch dafür aufm Gehe in die Klinik, mache Therapie...

Und es fühlt sich gerade an, als sei es nie genug. Ich kann mir Mühe geben wie ich will, ich krieg kein (für mich persönlich) normales Leben hin. Die Fallmanagerin sagte, die Rente garantiert mir, finanziell nicht auch noch permanent Probleme zu haben. Sondern mich ausprobieren zu können, weil wenn ich doch arbeitslos werde, wird sofort die Rente reaktiviert. Sie sagt, das nimmt Druck. Es tut nur eben trotzdem weh.

Aufgrund meiner Traumata habe ich mich über Leistung definiert, weil es wenigstens in der Schule dann mal positive Worte für mich gab. Und ich kann nichts mehr leisten gerade. Das zu akzeptieren ist hart...

okieh56  30.09.2024, 20:42
@Nachtkindchen

Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr, nur eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.

Bei der Teil-EM-Rente kannst du unter 6 Std. hinzu verdienen - vorausgesetzt, du kannst mehr als 3 Std. täglich arbeiten.

Deine Einstellung finde ich sehr lobenswert, denn du willst wieder in den Arbeitsprozess zurück finden. Hoffentlich schaffst du das.

Ja, kannst du. Ich habe sie auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beantragt. (Und bekommen)


Nachtkindchen 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 17:08

Vielen Dank!

Also muss ich nicht im Arbeitsunfähigkeits-Status bleiben, um den Antrag stellen zu können? Hab ich das richtig verstanden?

Rosswurscht  30.09.2024, 17:12
@Nachtkindchen

Nein, ich denke nicht. Is schon ne Zeit her bei mir. Aber ich habe den ganzen Prozess während meiner Erwerbstätigkeit abgewickelt.

Ich empfehle dir eine Mitgliedschaft beim VdK. Die können dir in solchen Fragen gut weiterhelfen. Die können dir sagen auf was du achten musst, auch bei zukünftiger Verlängerung zb.