Erste eigene Wohnung - Zuschüsse?

3 Antworten

Nur, wenn du gezwungen bist auszuziehen, kannst du Ausbildungsbeihilfe beantragen. Wenn du aber auch zu hause wohnen könntest, dann nicht. Es gibt Sozialkaufhäuser, wo man Möbel für ein paar Euro kriegt oder schau bei ebay-Marktplatz und die erste Wohnung muss zu Beginn auch nicht voll eingerichtet sein. .

während der Ausbildung sind deine Eltern für deine "Unterkunft" zuständig, wenn du dein privat vergnügen nachkommen willst (Eigene Wohnung) muss du dafür selbst aufkommen, bzw so lange warten, bis du es selbst bezahlen kannst, und nicht den Staat "anpumpen" warum auch sollte er dir was geben, es liegt kein "dringender Grund" vor

Nein, kann man nicht. Als Auszubildende bist du von fast allen Sozialleistungen ausgeschlossen. Bei einer schulischen Ausbildung kannst du Schüler-BAföG (BAföG-Amt) beantragen, bei einer Ausbildung im dualen System Berufsausbildungsbeihilfe (Arbeitsagentur). Darüber hinaus sind dir deine Eltern zum Unterhalt (mindestens in Höhe des Kindergeldes) verpflichtet. Sollten sie dieser Unterhaltspflicht nicht nachkommen, kannst du eine Überleitung des Kindergeldes auf dich beantragen (§ 74 EStG).