Erstantrag Bürgergeld zkT?

2 Antworten

Wie Du das machst bleibt dir überlassen, solange Du die Antragstellung auch nachweisen kannst.

Der Antrag wirkt im Regelfall auf den 1.des Antragsmonats zurück, wenn Du für diesen Monat die Voraussetzungen schon erfüllst, gäbe es ab dem 1.des Antragsmonats rückwirkend Leistungen gezahlt.

Aber selbst wenn Du das ganze persönlich mit Eingangsstempel an der Information angeben würdest, hätte das noch nicht viel zu sagen, außer das Du einen Nachweis für die Antragstellung hättest und die vom Jobcenter auch anerkannt werden müsste.

Wenn da aber etwas verloren gehen würde, hilft dein Nachweis über die Abgabe der vollständigen Unterlagen auch nichts, dann müsstest Du die verloren gegangen Unterlagen auch noch einmal nachreichen.

Vollständige Antragsunterlagen persönlich beim zuständigen Jobcenter einreichen.

Ist immer noch das Beste :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.