Ermittlungen wieder aufgenommen obwohl schon abgeschlossen?

5 Antworten

Wenn jemand verurteilt wurde darf es keine erneute Anklage gegen ihn zum selben Sachverhalt geben.

Es haben sich neue Tatsachen ergeben bzw. neue Beweise liegen vor etc.

Wenn der Beweis der Unschuld erbracht werden kann: ja

Wenn man nur mit dem Urteil unzufrieden ist, gibt es Fristen, die nicht verstreichen dürfen.