Erklärung/ Antrag (Kindergeld)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist nicht Ausbildung suchend gemeldet oder Arbeit suchend gemeldet.

Um so wichtiger, dass du wirklich alle Bewerbungen UND Absagen aufbewahrst!

Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren


KiraWM 
Fragesteller
 21.10.2022, 15:32

Danke. Die Nachweise habe ich vor mir liegen. Also kann ich dann anschließend die 1. Option auswählen? (Nicht registriert aber Ausbildungsplatzsuchend)

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KiraWM 
Fragesteller
 21.10.2022, 15:37
@Kessie1

Dankeschön und ein schönes Wochenende 👍

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Das musst Du doch selber wissen, ob Du dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungssuchend gemeldet hast.

Wenn nicht, dann bist Du nicht als ausbildungssuchend registriert, bist aber selber auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung.

Diese Suche solltest Du dann nur durch entsprechende Nachweise belegen können, also Bewerbung und Absagen.

Dein Minijob ist dabei nicht relevant, sollte der Familienkasse aber dennoch mitgeteilt und durch einen Arbeitsvertrag in Kopie nachgewiesen werden.

Einkommen an sich hat auf den Kindergeldanspruch keinen Einfluss mehr, da man die Einkommensgrenze fürs Kindergeld bereits 2012 abgeschafft hat.