Erfahrungen mit "ausweise.at"?

1 Antwort

Das sind Requisiten und sie werden auch als solche erkennbar sein. Niemand wird Interesse daran haben wegen Fälschung von Ausweisen vor Gericht zu stehen.

Das bedeutet aber auch, dass der Funausweis, der dich als 'Wigelm, Aldermann von Shiring' ausweist nicht als tatsächliches Ausweisdokument fungiert. Und dementsprechend auch nicht als Nachweis deines Alters zu gebrauchen ist, der dich in eine Disco bringen könnte.


Melanie952 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 12:08

man kann ja schon selbst den Namen eingeben...