Erfahrungen mit "ausweise.at"?
hat da wer schon mal was bestellt bzw. kommt man damit in clubs und so?
1 Antwort
Das sind Requisiten und sie werden auch als solche erkennbar sein. Niemand wird Interesse daran haben wegen Fälschung von Ausweisen vor Gericht zu stehen.
Das bedeutet aber auch, dass der Funausweis, der dich als 'Wigelm, Aldermann von Shiring' ausweist nicht als tatsächliches Ausweisdokument fungiert. Und dementsprechend auch nicht als Nachweis deines Alters zu gebrauchen ist, der dich in eine Disco bringen könnte.