Erfährt man von wem man angezeigt wurde?
3 Antworten
Man kann auch ohne Anwalt die Akte einsehen, in dem Räumen der Staatsanwaltschaft. Einfach beantragen und hingehen.
Das geht erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, dauert also evtl. noch etwas. Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und abwarten.
Nein natürlich nicht
Natürlich steht in der Akte, wer die Anzeige erstattet hat. Spätestens bei Akteneinsicht ist der Name etc. bekannt
Nein.
"Das Recht auf vollständige Akteneinsicht steht allerdings nur dem verteidigenden Rechtsanwalt zu. Dem Beschuldigten selbst kann und wird keine vollständige Akteneinsicht gewährt werden..."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/akteneinsicht-im-strafrecht-strafverfahren_151475.html
Du darfst also nur die vollständige Akte sehen, wenn du die Anzeige erbracht hast.
Der Beschuldigte (der die Anzeige bekommen hat) hat kein Recht darauf, die vollständige Akte zu sehen. Also ist es ihm gar nicht möglich, den Namen herauszufinden.
"Das Recht auf vollständige Akteneinsicht steht allerdings nur dem verteidigenden Rechtsanwalt zu.
Du widersprichst dir doch selbst. Oben sagst du, auch der Anwalt kann keine komplette Akteneinsicht nehmen. Name des Anzeigenden ist definitiv einsehbar
Selbst wenn du am Verhandlungstag da bist... wird dein Wort keine Bedeutung haben!
Das ist kompletter Blödsinn.
Zudem kennst du das nur aus Filmen... da es in den USA oftmals so ist, da es Geschworene gibt, die man überzeugen muss.
Das mag bei Dir zutreffen. Ich kenne sowas aus richtigen Gerichtsverhandlungen in Deutschland!
Wenn du es wissen möchtest, kannst du es auch in Erfahrung bringen
Wie denn ? Mir wurde gesagt das die Polizei das nicht sagt
Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Da steht der Name drin
Anwalt kann ich mir nicht leisten und die Anzeige ist auch nicht wahr das hatte damit zu tun was ich früher vor Jahren gemacht habe und jetzt habe ich plötzlich eine obwohl ich nichts gemacht habe
Zuerst recherchiert man... und danach beantwortet man eine Frage... vorallem wenn man keine Ahnung hat.
Der Beschuldigte (also der, der die Anzeige erhalten hat), hat kein Recht darauf, die vollständige Akte zu sehen. Lediglich der Anzeigende kann die vollständige Akte beantragen.
Der Beschuldigte (also der, der die Anzeige erhalten hat), hat kein Recht darauf, die vollständige Akte zu sehen.
In den Aktenteilen, die er bzw. sein Anwalt sehen kann, geht aber der Name des Anzeigenden hervor.
Und dann kann man einfach machen ? Dauert sowas lange habe echt keine Ahnung von sowas