Erbe wenn Eltern Hartz 4?

4 Antworten

Du solltest gleich mal über deine Wortwahl nachdenken. Du kannst so viel verdienen wie du willst und du kannst auch Erben so viel du willst. Anders ausgedrückt, es steht dir durchaus frei deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Zum Thema Erben, da kannst du nichts beschränken oder am Besten noch ausschlagen wenn das Erbe positiv ist. Das würde mit einer Sperre enden, da du die Bedürftigkeit dann schuldhaft herbeiführst.


Warummmmm 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 12:16

Wenn ich 500€ verdiene werden 400€ abgezogen beim arbeiten

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Wenn die Verblichene die Mutter deiner Mutter ist, und kein Testament vorliegt, bist du gar nicht erbberechtigt.


Warummmmm 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 12:17

Das ist die Mutter von mein Vater der aber auch gestorben ist

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Wenn die Oma die Mutter deiner Mutter ist- erbst du ohne Testament überhaupt nichts.

Wenn Oma Mutter deines Vaters ist und Vater noch lebt, erbst du ebenfalls nicht.

Solltest du also tatsächlich Erbe werden, musst du meines Wissens das geerbte Vermögen angeben und verbrauchen. Während der Zeit werden möglicherweise Leistungen gekürzt oder eingestellt.

Sollte deine Mutter als Erbin das Erbe ausgeschlagen haben und es fällt dir zu - ziehst du am besten aus. Dann geht dieses Einkommen vermutlich auch in die Bedarfsgemeinschaft.

Freibetrag meiner Kenntnis nach 15.000€.


Warummmmm 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 12:19

Ok also ich Erbe so steht es im Brief von Amtsgericht Weill mein Vater schon verstorben ist

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kabbes69  17.08.2024, 14:14
@Warummmmm

OK, dann passt das mit dem Erben.

Hatte die Oma noch weitere Kinder?Denn als Erbe kommen auch Aufgaben auf dich zu - Mietwohnung kündigen und räumen, alle Verträge kündigen, Versicherungen informieren.

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Beim Bürgergeld vom Jobcenter und Grundsicherung vom Sozialamt zählt ein Erbe nicht mehr als anrechenbares Einkommen, sondern ist Vermögen und das bleibt bis auf Höhe des Schönvermögens ohne Berücksichtigung.

Wenn Du als Kind in der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern lebst, nicht insgesamt über max.derzeit 15.000 Euro an Vermögen kommst, darf keine Abrechnung auf deinen Bedarf erfolgen.

Im übrigen, wenn Du unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent bist, bleibt seit Juli 2023 Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechung auf deinen Bedarf.

Sonst gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Als Schüler darf man in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.