Entgeltfortzahlung bei Kündigung wegen Krankheit?

JollySwgm  03.11.2021, 11:46

Zu welchem Termin wurdest du denn gekündigt?

caraxoO 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:47

zum 21.10. war die Kündigung wirksam laut Kündigungsschreiben

7 Antworten

Dein Arbeitgeber muss dich bis zu dem Zeitpunkt bezahlen, zu dem er dich kündigt. Wann genau das war, hängt von der Kündigungsfrist ab. Bei manchen AGs sind das in der Probezeit zwei, bei anderen vier Wochen. Das müsste aber in deiner Kündigung oder wenigstens im Arbeitsvertrag stehen. Das greift auch während einer AU.

Und: Du wirst nur bezahlt, wenn du vorher mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung dort beschäftigt warst. Warst du das nicht, ist dein AG auch noch nicht zur Entgeldfortzahlung verpflichtet.

Ich würde mal die Kündigung, speziell die Kündigungsfrist, beim Arbeitsgericht prüfen lassen.

Du hast dort 3 Jahre Lehre gemacht und danach weiter gearbeitet...da ist meines Wissens eine "erneute" Probezeit nicht rechtens!

Zur Lohnfortzahlung: Da du schon länger als 4 Wochen im Betrieb bist, hast du 6 Wochen Lohnfortzahlungsanspruch... unabhängig davon, ob und zu wann du gekündigt worden bist.


caraxoO 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:45

Ja, dort lief generell vieles nicht rechtens ab….jetzt auch bezüglich der erneuten Probezeit.

Ich danke vielmals für die ausführliche Antwort und Hilfe

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Warst du denn vorher bereits einen Monat in der Firma? Nur dann greift das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Wenn nicht, musst du für die Krankheitstage, Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen.


caraxoO 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:42

Vielen Dank! :)

Ja, ich war bereits einen vollen Monat vorher beschäftigt und auch die vorherigen 3 Jahre meiner Ausbildungszeit dort.

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DerHans  03.11.2021, 11:45
@caraxoO

Dabei stellt sich eher die Frage, ob die Kündigung überhaupt fristgerecht ist. Bei der Betriebszugehörigkeit zählt die Ausbildung natürlich mit. Eine Probezeit war schon fragwürdig. Der Betrieb kannte deine Fähigkeiten schließlich.

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DerHans  03.11.2021, 11:49
@DerHans

Rechne mal ob du noch im 3 Wochenzeitraum bist. Es gilt der Tag, an dem dir die Kündigung zugestellt wurde.

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caraxoO 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:55
@DerHans

Auf der Kündigung selber steht der 05.10. zugestellt wurde mir der Brief allerdings am 07.10., ich glaube also, dass somit die 3 Wochen Frist abgelaufen ist…

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DerHans  03.11.2021, 11:57
@caraxoO

Sie hätte aber zum Ende oder 15. eines Monats ausgesprochen werden müssen. Die Probezeit ist ja nicht relevant.

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Das kommt drauf an, wie lange du dort schon arbeitest. Anrecht auf Entgeldfortzahlung gibt es erst nach vier Wochen ununterbrochener Betriebszugehörigkeit....


caraxoO 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:38

Ich hatte dort 3 Jahre meine Ausbildung, war seid Juni (Ausbildung bestanden) also normal weiter arbeiten und wurde dann ab dem 04.10. krank. Gilt da die Entgeldfortzahlung?
vielen Dank für die Antwort

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DerHans  03.11.2021, 11:42
@caraxoO

Dabei stellt sich eher die Frage, ob die Kündigung überhaupt fristgerecht ist. Bei der Betriebszugehörigkeit zählt die Ausbildung natürlich mit. Eine Probezeit war schon fragwürdig. Der Betrieb kannte deine Fähigkeiten schließlich.

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DerHans  03.11.2021, 11:47
@DerHans

Allerdings wirst du da jetzt kaum noch etwas tun können. Du hättest der Kündigung innerhalb von 3 Wochen widersprechen müssen.

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caraxoO 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:50
@DerHans

Danke trotzdem…das ist natürlich blöd.

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DerHans  03.11.2021, 11:56
@caraxoO

Wann wurde dir die Kündigung denn zugestellt? Die nicht fristgerechte Kündigung, ist ja auch gar nicht gültig. Du kannst es also noch versuchen.

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Dein Arbeitgeber muss dich so lange bezahlen wie du dort beschäftigt bist. Da macht es in deinem Fall keinen Unterschied ob du arbeitest oder krankgeschrieben bist und Lohnfortzahlungen bekommst.


JollySwgm  03.11.2021, 11:57

Da du zum 21.10. gekündigt wurdest muss dir dein Arbeitgeber auch nur bis zum 21.10. die Lohnfortzahlung bezahlen. Für den 22.10. bekommst du also bereits kein Geld mehr.

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