Entgeltfortzahlung bei Kündigung wegen Krankheit?
Hallo zusammen :),
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Und zwar war ich ab dem 04.10. bis zum einschließlich 22.10. krankgeschrieben und befand mich in der Probezeit, habe dann die Kündigung schriftlich am 07.10. per Posteinwurf bekommen.
Meine Frage nun: Mein ehemaliger Arbeitgeber muss mich doch rein theoretisch bis zum 22.10. noch bezahlen, richtig? Da ich ja 1. bis zum 04.10. normal arbeiten war und 2. danach krankgeschrieben war.
Ich danke euch für eure Hilfe im Voraus.
LG, bleibt gesund.
7 Antworten
Dein Arbeitgeber muss dich bis zu dem Zeitpunkt bezahlen, zu dem er dich kündigt. Wann genau das war, hängt von der Kündigungsfrist ab. Bei manchen AGs sind das in der Probezeit zwei, bei anderen vier Wochen. Das müsste aber in deiner Kündigung oder wenigstens im Arbeitsvertrag stehen. Das greift auch während einer AU.
Und: Du wirst nur bezahlt, wenn du vorher mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung dort beschäftigt warst. Warst du das nicht, ist dein AG auch noch nicht zur Entgeldfortzahlung verpflichtet.
Ich würde mal die Kündigung, speziell die Kündigungsfrist, beim Arbeitsgericht prüfen lassen.
Du hast dort 3 Jahre Lehre gemacht und danach weiter gearbeitet...da ist meines Wissens eine "erneute" Probezeit nicht rechtens!
Zur Lohnfortzahlung: Da du schon länger als 4 Wochen im Betrieb bist, hast du 6 Wochen Lohnfortzahlungsanspruch... unabhängig davon, ob und zu wann du gekündigt worden bist.
Ja, dort lief generell vieles nicht rechtens ab….jetzt auch bezüglich der erneuten Probezeit.
Ich danke vielmals für die ausführliche Antwort und Hilfe
Warst du denn vorher bereits einen Monat in der Firma? Nur dann greift das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Wenn nicht, musst du für die Krankheitstage, Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen.
Das kommt drauf an, wie lange du dort schon arbeitest. Anrecht auf Entgeldfortzahlung gibt es erst nach vier Wochen ununterbrochener Betriebszugehörigkeit....
Ich hatte dort 3 Jahre meine Ausbildung, war seid Juni (Ausbildung bestanden) also normal weiter arbeiten und wurde dann ab dem 04.10. krank. Gilt da die Entgeldfortzahlung?
vielen Dank für die Antwort
Dein Arbeitgeber muss dich so lange bezahlen wie du dort beschäftigt bist. Da macht es in deinem Fall keinen Unterschied ob du arbeitest oder krankgeschrieben bist und Lohnfortzahlungen bekommst.
Da du zum 21.10. gekündigt wurdest muss dir dein Arbeitgeber auch nur bis zum 21.10. die Lohnfortzahlung bezahlen. Für den 22.10. bekommst du also bereits kein Geld mehr.
Vielen Dank! :)
Ja, ich war bereits einen vollen Monat vorher beschäftigt und auch die vorherigen 3 Jahre meiner Ausbildungszeit dort.