Entfernen der Dachgeschoss decke?

5 Antworten

Ja, du kannst es selber tun, wenn du etwas handwerkliches Geschick hast.

Der erste Schritt ist aber eine Architektin / Statikerin zu konsultieren, damit Bausachverstand eingebunden ist und dir in zwei Jahren nicht das Dach oder die Wände umfallen.

Ich habe das auch überlegt. Mein Dachgebälk ist ein selbsttragendes Rahmenwerk, ich müsste also die waagerechten Balken drin lassen und könnte nur die (sehr dünne) Deckenverkleidung herausreißen. Das hätte mir zwar immer noch ganz gut gefallen - insbesondere in Verbindung mit ein paar Dachflächenfenstern - aber nachdem ich mir Rat geholt habe, musste ich es lassen: Die Heizkosten wären geradezu explodiert!


miezepussi  17.11.2024, 14:07

Das war auch mein Gedanke. Dieses "Zwischengeschoss" dämmt doch einiges.

ntechde  17.11.2024, 14:38
@miezepussi

Genau so ist es, zumal wenn man darauf noch eine Deckendämmung aufbringen kann. (hab ich gemacht)

miezepussi  17.11.2024, 14:41
@ntechde

ja, das ist eine gute Idee. Zusätzlich hat man noch eine Rumpelkammer / Stauraum / eine Art "Keller".

ntechde  17.11.2024, 14:43
@miezepussi

Dafür ist mein Dach leider nicht hoch genug. Sicher, ich hab da ein paar Sachen stehen, aber die erreiche ich nur krabbelnd. Aber ich habe ja einen Keller (der natürlich trotzdem voll ist!)

Klar ist das möglich, kann man auch selber machen. Wichtig ist nur, dass man eine evtl. Kaminklappe nicht zubaut, bzw. erreichbar lässt, und das Hauptstromkabel fürs Haus. Und natürlich keine tragenden Balken entfernt. Dann kann man dämmen und mit Rigips o.ä. verkleiden.


Blindi56  17.11.2024, 11:21

Ich bin davon ausgegangen, dass es ein ausgebauter Dachboden mit "abgehängter Decke" ist......

so einfach ist das nicht. Das ist eine Bauliche Veränderung da muss ein Statiker kommen und ein Architekt.

Nun: wenn du kein Statiker bist, ist davon abzuraten.. denn damit könntest du das Haus so schädigen, das es einsturzgefährdet ist...

Also: die Hände davon lassen.

Bei einem solchen Vorhaben: Architekt und Statiker beauftragen.