Entbindung vom Schöffenamt aus Gesundheitsgründen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst einen Antrag stellen auf Streichung von der Schöffenliste, wenn es Dir inzwischen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht (mehr) möglich ist, das Schöffenamt auszuüben. Dies sollte durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Wenn Du andauernd fehlst werden die gewiss bald von sich aus tätig.

Dann schreibe an den Präsidenten, die Präsidentin deines Gerichtes und bitte um Entbindung von der Verpflichtung. Gut wäre es, ein ärztliches Attest beizufügen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung