Energiepauschale (EPP) für Kind beantragen?

1 Antwort

§ 117 EStG Auszahlung an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022
1. in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und
2.in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Absatz 2 pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen

Es gibt aber eine kleine Ausnahme:

Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Anmeldung abgibt. Satz 1 gilt in den Fällen der Pauschalbesteuerung nach § 40a Absatz 2 nur, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Heißt soviel wie:

Der AG ist ggf. nicht verpflichtet gewesen die EPP zu zahlen, denn greift nur §115 EStG. Gleiches gilt wenn am Stichtag 01.09.2022 nicht in einem Dienstverhältnis. 

§ 115 EStG Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung

Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt.

Also Steuererklärung einreichen und die Anlage Sonstiges ausfüllen. Fertig.

Du musst, da dein Sohn U18 ist, die Erklärung für ihn unterschreiben.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
 - (Steuern, Minijob, Energiepauschale)

Sabbi16 
Beitragsersteller
 27.11.2023, 18:40

Danke, das hat geholfen!

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Sabbi16 
Beitragsersteller
 27.11.2023, 19:00

Mit „für deinen Sohn unterschrieben“ ist damit gemeint die Punkte 13 und 14 für mich auszufüllen, ich kann dort meinen Sohn ja nicht eintragen. Oder muss das als Person B eingetragen werden?

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anTTraXX  27.11.2023, 19:09
@Sabbi16

Dein Sohn muss eine eigene Steuererklärung abgeben, diese darf er selber aber noch nicht unterschreiben da er Minderjährig ist.

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