Energieerhaltungssatz widerlegt.
Ich habe soeben den Energieerhaltungssatz widerlegt. An wen soll ich mich mit meiner bahnbrechenden Errungenschaft wenden?
6 Antworten
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt mit der Anmeldung Deines Gewerbes. Verkaufe Anteilscheine für Deine neue Gesellschaft für
Spirituelles Energiemanagement
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Energieerhaltung stimmt sowieso nur auf bestimmten Skalen... von daher nichts Neues.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Dieser Energieerhaltungssatz ist nur eine pauschalierende Annahme für den Mesokosmos und stimmt sowieso nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Physik
Ans Patentamt. Die sind solche Anfragen gewohnt (perpetuum mobile).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Nach meinem irritierten Blick auf die Uhr (ist ist doch noch nicht Mitternacht) würde ich dich an BILD verweißen, die würden sowas bestimmt drucken ^^