Empfänger unkenntlich machen, damit Brief zurück an Absender geht?
Habe online etwas bestellt, der Artikel war nicht wie beschrieben und der Verkäufer hat jetzt vorgeschlagen, dass ich die Ware einfach in den Briefumschlag lege und meine Adresse durchstreiche damit, der Brief wieder zurück geht.
Ist dies Legal? Der Verkäufer hat dazu nur gesagt, "klar, man nennt es auch unfrei zurückschicken"
Dies stimmt doch nicht oder? Habe nichts offizielles dazu gefunden.
3 Antworten
Dein Bauchgefühl trügt Dich nicht , denn im privaten Post- / und Paket-Zusellwesen gibt es kein " Unfrei " oder " Porto zahlt Empfänger " mehr .
Würdest Du den Empfehlungen des ursprünglichen Versenders folgen , wäre der Brief in der ersten Briefsortierungszentrale "Ausschuss" und würde dort hängen bleiben , wenn der Absender ( in diesem Fall Du ) nicht kenntlich wäre .
Schöner Betrugsversuch seitens des ursprünglichen Versenders Dir gegenüber .
Dann teile ihm eindrücklich mit , daß es SO nicht funktionieren wird im Postversand . Der Brief muss frankiert sein .
Hi,
Einfach Adresse durchstreichen und wieder verschicken ist nicht: Der Versand muss bezahlt werden.
Den Service unfrei gibt es nicht mehr.
Unfrei zurückschicken bedeutet, dass der Empfänger den Versand bezahlt.
Kostenloses Verschicken gibt es nicht. Der Verkäufer will sich vor den Kosten der Rücksendung drücken. Eine Reklamation schickt man nie ohne Sendungsnachweis zurück. Schließlich willst du dein Geld wiederbekommen.
Ok, vielen danke. Der Absender ist desweiteren ein relativ großer gewerblicher Händler auf ebay mit über 200.000 Verkäufen.