Elternzeit/Elterngeld Dänemark/Deutschland?
Hallo liebe Gute-Frage-Gemeinde. Meine Freundin und ich (nicht verheiratet) erwarten ein Kind. Es kommt voraussichtlich im Mai 2018. Meine Freundin ist in Dänemark in einer Kommune als Altenpflegerin beschäftigt. Ich bin Angestellter in einer deutschen Behörde. Nun die Frage: Wie verhält es sich mit dem Elterngeld bzw. der Elternzeit. Wie viele Monate kann ich (als Vater) Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen und in welcher Höhe. Wie verhält es sich bei meiner Freundin?
Falls jemand sich da auskennt, wären wir für eine ausführliche Antwort sehr dankbar.
Schöne Grüße
PS: Meine Freundin ist Deutsche, sie arbeitet lediglich in Dänemark und wir wohnen zusammen.
3 Antworten
Schau mal hier, da steht alles:
https://www.bmfsfj.de/blob/93626/a9f3cdecb69c6c3e80eac82dc54d170d/elterngeld-vorlese-pdf-data.pdf
Es gelten die Regeln aus Dänemark, ihr seid beide berufstätig und dann wird geschaut, wo das Kind lebt.
Wenn ihr in DE lebt, gilt deutsches Recht, egal ob verheiratet oder nicht.
Wenn ich das richtig verstehe seid ihr nicht verheiratet und wohnt auch nicht zusammen? Auf jeden Fall kann man auch in Elternzeit gehen wenn man nicht verheiratet ist. Das gilt auch für das Elterngeld. Wie das allerdings aussieht wenn deine Freundin Dännin ist, weiß ich leider nicht.
Ein Elternteil hat Anspruch auf mindestens zwei und
höchstens zwölf Monate Elterngeld. Nehmen beide Elternteile das
Elterngeld in Anspruch, haben sie Anspruch auf zwei weitere Monate, die
sogenannten Partnermonate. Insgesamt können also 14 Monate lang Elterngeld gezahlt werden.
Also ihr wohnt dann beide mit dem Kind in einem Haushalt in Deutschland?
Dann ist Deutschland vorrangig für das Elterngeld für euch beide zuständig.
Sollte es in Dänemark aber auch eine dem deutschen Elterngeld gleichzusetzende Leistung geben, so solltet ihr es dort aber auch beantragen (nachdem das deutsche Elterngeld bewilligt wurde).
Denn wenn das dänische Elterngeld höher sein sollte als das deutsche, dann muss Dänemark nach geltendem EU-Recht den Mehrbetrag trotzdem an euch zahlen, da sie nachrangig zuständig sind.
Ihr fallt dann unter folgenden EU-Sonderfall:
Vater: Arbeitnehmer / Selbständiger / Beamter in Deutschland
Mutter: Arbeitnehmerin / Selbständige/ Beamtin im EU-Ausland oder der Schweiz
Deutschland: vorrangig
EU-Ausland/Schweiz: ggf. Unterschiedsbeträge
Art. 68 Abs. 1 Buchst. b Ziffer i Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Meine Freundin ist Deutsche und keine Dänin. Sie arbeitet lediglich in Dänemark. Wir wohnen gemeinsam in Deutschland (in einem Haushalt). Verheiratet sind wir nicht.