Elterngeld und Bürgergeld?

2 Antworten

Wenn Du vor der Geburt innerhalb von 12 Monaten Erwerbseinkommen erzielt hast, sollte dir normalerweise auch der erhöhte Freibetrag bis monatlich max. 300 Euro zugestanden haben.

Selbst wenn Du nur einen Minijob ausgeübt hättest, müsste ein durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt werden.

Hast Du also in den letzen 12 Monaten vor der Geburt angenommen durchschnittlich 300 Euro verdient, dürfte es beim Basiselterngeld zu keiner Anrechnung kommen, da der Freibetrag bei 300 Euro liegt.

Beim Elterngeld Plus läge der Freibetrag bei nur 150 Euro, dafür würde das Elterngeld aber über den doppelten Zeitraum gezahlt.

Wäre das Elterngeld höher, also unter Berücksichtigung des Freibetrags, könnte vom übersteigenden Elterngeld min.noch eine 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt werden.

Gab es denn eine Begründung für diese Abrechnung ?

Denn nach deinen Angaben hast Du nach meiner Sicht die Voraussetzungen für den höheren Freibetrag erfüllt gehabt, nämlich innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt.

Es sind alle Einkünfte anzugeben, dazu gehört auch Elterngeld und selbstverständlich werden Einkünfte vom Bürgergeld weitgehend abgezogen.


Mickix99 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 13:51

Mich wundert es nur da eine Bekannte auch die 300€ Elterngeld bekommt und diese beim Jobcenter nicht angerechnet werden, sie hat jedoch bis zur Mutterschutzfrist gearbeitet. Ich dachte es liegt vielleicht daran dass sie eben noch das „komplette“ Jahr vor der Geburt gearbeitet hat.

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