Elterngeld: Mischeinkünfte bei neuer Selbstständigkeit im Jahr der Geburt?
Hallo zusammen,
da ich derzeit Teilzeit arbeite, möchte ich nebenbei ein Kleingewerbe Gründen.
In diesen Jahr erwarte ich jedoch Nachwuchs und frage mich, wie sich die Tatsache, dass ich ab Februar Mischeinkünfte habe, auf meinen Elterngeldanspruch auswirken.
Zählen dann nicht mehr die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungszeitraum sondern das letzte Kalenderjahr?
Im letzten Kalenderjahr bestand ja die Selbstständigkeit noch gar nicht.
Was wird hier als Grundlage genommen?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Grido
2 Antworten
In deinem Fall kannst du beantragen, wie ein Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden.
Wenn Sie selbstständig waren, aber Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit unter 35 Euro monatlich lagen, können Sie beantragen, dass diese Einkünfte nicht berücksichtigt werden sollen. Dann gilt für Sie der Bemessungszeitraum für Nicht-Selbstständige. Voraussetzung ist, dass Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowohl im Kalenderjahr der Geburt als auch im Kalenderjahr davor unter 35 Euro monatlich lagen. Dabei kommt es nicht auf den einzelnen Monat an, sondern auf den Durchschnitt im jeweiligen Kalenderjahr. Im Jahr vor der Geburt müssen die Einkünfte also insgesamt unter 420 Euro geblieben sein; im Jahr der Geburt werden nur die Monate vor dem Monat der Geburt berücksichtigt.
Ich habe Einkünfte aus einer selbstständigen und aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit. Werden die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten für mein Elterngeld berücksichtigt? | Familienportal des Bundes
Du kannst dir auch ausrechnen, was sich für dich mehr lohnt. Wenn du im Kalenderjahr 2021 höhere Einkünfte hattest als in den letzten 12 Monaten vor der Geburt, würde ich an deiner Stelle der Einstufung als Selbstständiger nicht widersprechen.
Da solltest Du Dich bei der Elterngeldstelle direkt erkundigen, da das speziell eine Sache in Deinem Falle ist.