Eltern verboten Beziehung?


22.07.2024, 12:40

Die Beziehung ist eine Fernbeziehung sie wohnt knappe drei Stunden von mir entfernt wir treffen uns aber mindestens alle zwei Wochen

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst einmal die Frage "Welchen Sinn soll ein Schulwechsel bezwecken - bezogen auf Eure Beziehung - wenn ihr so weit auseinander wohnt?"

Du solltest versuchen, die Situation ihrer Eltern zu verstehen. Sie ist 14 und unterliegt (übrigens genau so wie Du!) der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Sollte irgendetwas passieren (da muß nicht einmal einer von Euch beiden Schuld haben) bekommen die Eltern juristische Probleme, wegen "Verletzung der Aufsichts-Pflicht".

Hinzu kommt jetzt noch das zwischenmenschliche Problem. Ich unterstelle ihren Eltern (nur zur Verdeutlichung des Problems!) einfach 'mal eine recht konservative Haltung, bezüglich der Kindererziehung. "Lieb-Töchterlein hat einen Freund, der auch noch älter ist! Die Halbstarken in diesem Alter haben doch immer nur EINS! im Kopf. Wie soll DAS! denn weitergehen, wenn unser Töchterchen tatsächlich mit 16 schon Mama wird? Weil wir das nicht kontrollieren können, versuchen wir einfach, es komplett zu unterbinden!"

Oft hilft ein "besseres Kennenlernen" - also versuche, den Kontakt zu ihren Eltern herzustellen. Setzt Euch zusammen, hör' Dir deren Sorgen und Ängste an und versucht gemeinsam, Möglichkeiten, Grenzen und No-gos abzustecken, an die sich dann aber auch JEDER halten muß! Ein offener Umgang miteinander hilft in den meisten Fällen.

Viel Erfolg!


FCH19659FCH 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 09:17

Alles klar danke für die Info

0
habt ihr Tipps

Warten bis deine Freundin 18 ist. Dann sind die Eltern raus was Aufenthaltsbestimmungsrecht angeht.

Hallo zusammen ich (M16) und meine Freundin (W14) haben ein Problem wir sind jetzt seit fast einem Jahr und 4 Monaten zusammen

Also warst du schon mit ihr zusammen, als sie noch 12/13 war. Da wäre jede sexuelle Handlung (dazu zählt schon ein (Zungen-)Kuss oder Fummeln) ein strafbarer sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176 StGB.


FCH19659FCH 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 15:07

Ja aber da haben wir aufgepasst vor 14 ist nichts des weiteren passier

0
Mungukun  22.07.2024, 15:08
@FCH19659FCH

Also bestand eure Beziehung die erste Zeit nur aus Händchen halten und nicht mehr? Kann ich mir kaum vorstellen.

Davon abgesehen ändert das nichts an der Tatsache, dass die Eltern bis zum 18. Lebensjahr das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. So lange können sie deiner Freundin also vorschreiben, wo sie sich aufzuhalten hat.

0
FCH19659FCH 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 18:17
@Mungukun

Tatsache haben wir genau deswegen aufgepasst aber ja wir haben in der ersten Zeit nur Händchen gehalten und uns umarmt was ja nicht bedeutet das Mann fummelt

0