Eltern bei Erstgespräch?

4 Antworten

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Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an einen Psychotherapeuten in eigener Praxis wenden. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Das funktioniert nur bei gesetzlichen Krankenkassen.

Wird ein einwilligungsfähiger Minderjähriger ( also ab 15 Jahren) behandelt, unterliegt der Psychotherapeut der Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern - er darf Informationen nur dann an die Eltern weitergeben, wenn der Minderjährige zustimmt.

Ich finde es dennoch gut, wenn Deine Mutter zum Erstgespräch mitgeht, denn Du wirst sicher auch aufgeregt sein. Sie kann nach dem Kennenlernen und Formalitäten im Wartezimmer auf Dich warten.

Du jkannst a sagen, dass Du lieber allein mit dem Therapeuten über Deine Probleme reden möchtest.

Es ist wichtig, dass Du alles frei von der Leber weg, offen und ehrlich erzählst, nur dann könnt ihr zusammenarbeiten und Du Hilfe bekommen.

Drücke ganz doll die Daumen. Es ist ein wichtiger Schritt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenarzt, Gyn. Psychiatrie, Kardiologie, Allgemeinmedizin.

DianaValesko  16.08.2024, 01:06

Danke für den ⭐ich freue mich sehr, alles Gute für Dich

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Ja, das ist normal. Und du kannst sagen das du über das eigentliche Thema erst sprechen möchtest, wenn die Sitzungen nur mit dir abgehalten werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Der große schwarze Hund ist auch mein Begleiter

Wenn du willst,ja. Wenn du nicht willst,nein.

Musst sie halt raus bitten - was sie dann auch machen muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung mit Depressionen, Suizidgedanken, soziale Phobie

suumcuique5786  14.08.2024, 23:41

muss? Nein!

die meisten machen es, weil es die Arbeit erleichtert aber ein Muss besteht dazu nicht, in manchen Fällen ist es sogar so das die Eltern informiert werden müssen

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Therapeutic  14.08.2024, 23:48
@suumcuique5786

Du scheinst dich wohl gar nicht damit auszukennen. Bitte informiere dich, damit du keine Falschinformationen weitergibst.

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suumcuique5786  14.08.2024, 23:52
@Therapeutic

da hast dir für diesen dussligen Spruch den Falschen ausgesucht. Ich hab über 40 jahre Berufserfahrung in dem Segment und bin sogar noch auf Kinder und Jugendliche mit schwersten Traumata spezialisiert.

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Therapeutic  15.08.2024, 00:05
@suumcuique5786

Ich sage diesen "dussligen Spruch" auch gerne nochmal.

Du kannst sogar als Jugendlicher, wenn die Familie gesetzlich versichert ist, ohne das Wissen der Eltern zum Therapeuten/Psychologen gehen. Somit sind die Eltern kein Teil des Gesprächs. Du kannst deine Eltern das auch wissen lassen und sie können dich begleiten, du darfst sie aber rausbitten. Der Therapeut steht unter Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern.

Es gibt Fälle, da ist es sinnvoll die Eltern zum Gespräch zu bitten. Da sollten sie dann natürlich dabei sein. Oder bei Ausnahmen wo der Therapeute seine Schweigepflicht auch brechen darf.

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suumcuique5786  15.08.2024, 00:18
@Therapeutic

na dann korrigiere ich dich noch mal ausführlich

der FS ist 15 Jahre alt - damit obliegt die Entscheidung ob die Schweigeflicht gewahrt wird und wie weit diese gewahrt wird dem Psychologen. Erst ab 16 gilt sie pauschal aber kennt auch da noch Grenzen bis zur Volljährigkeit. Unter 16 haben sogar die Eltern ein Informationsrecht. Wenn sie dieses Wahrnehmen und der Psychologe den Jugendlichen für nicht reif genug einschätzt muss er die Eltern ausführlich über alles informieren und ggf sogar mit Ausnahmer seiner Notizen zu seinen persönlichen Gedanken alle Protokolle freigeben. Soweit zur Rechtslage. Schätzt er den Jugendlichen als Reif genug ein können die Eltern dennoch auf ihr Informationsrecht hin Klage einreichen

Nun zum therapeutischem Erfolg. Hier ist der Punkt wo es einfacher wird Vertrauen zum Patienten aufzubauen, wenn man diesem gewisse Spielräume lässt u.a. in dem man dann Gespräche ohne die Eltern führt. Eine Pflicht ode dazu oder ein Recht darauf existiert aber nicht. Allerdings bei den meisten Kindern und Jugendlichen sieht es so aus das die Chance auf eine erfolgreiche Therapie ansteigt, wenn die Eltern bescheid wissen und auch vom Psychologen ein breefing erhalten.

Und ehe du jetzt rumzickst wegen Psychologe, die Rechtslage ist für psychologische Psychotherapeuten und Psychater die Gleiche

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Therapeutic  15.08.2024, 00:25
@suumcuique5786

Jetzt hast du aber dran vorbei geredet. Informationsrecht heißt nicht das die Eltern aktiv am Gespräch teilnehmen

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suumcuique5786  15.08.2024, 00:26
@Therapeutic

auch das können sie aber im Rahmen dieses Rechtes einklagen bzw wenn von vorn herein klar ist der Patient ist kognitiv nicht weit genug entwickelt kann man auch gleich die Eltern im Raum lassen.

Und glaub mir ich hab schon einiges erlebt, teils pädophile Väter die im Nachgang noch sowas einklagen wollten als sie vor Gericht schon Umgangsrecht erfolgreich erstritten hatten

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ja ist normal, hatte ich auch immer

die psychologen gehen aber eigentlich nicht soo dolle auf deine themen ein wenn eltern dabei sind sondern wollen nur alles aus der sicht der eltern wissen mäßig

meine therapeutin hatte meine mutter noch gefragt wie ich in der kindheit war usw