Erstgespräch Psychiatrie?

4 Antworten

Bei mir war es damals so, dass die Ärztin mit mir und meiner Mutter und nochmal danach mit mir alleine gesprochen hat.

Da hast du nochmal die Gelegenheit Dinge anzusprechen, die du dich vor deiner Mutter nicht anzusprechen traust.

Schweigepflicht gilt grundsätzlich.Wenn du dir allerdings etwas antust sind die Pfleger und Ärzte bei Minderjägrigen dazu verpflichtet die Erziehungsberechtigten einzuschalten,bzw diese davon in Kenntnis zu setzen wenn diese das wünschen.

Aber alles was du der Ärztin unter Vier Augen erzählst bleibt auch unter euch.

Wenn nicht kann sie Probleme kriegen, rechtliche.

Der Arzt darf nichts weiter sagen wenn er das macht gehst du einfach zum Anwalt .

Da Ärzte eine Schweigepflicht haben, deine Mutter aber nicht, kannst du das sicher einfach sagen.

Vor paar Monaten bei mir in Herdecke war dass so, dass meine Mutter bleiben musste, und alles im Gespräch mitgekriegt hat

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung