elektronisches Wörterbuch zugelassen beim Abitur in Niedersachsen?
Hi ich schreibe bald Abi unter anderem englisch... ich meine man darf ein elektronisches Wörterbuch benutzen... dürfen die lehrer das verbieten ? das Argument von ihnen ist, dass es unfair gegenüber den anderen sei. ich jedoch denke, dass sich das jeder zulegen kann. Also darf ich eins benutzen und dürfen die lehrer mir das verbieten ?
danke :)
Gruß
4 Antworten
Hallo,
das musst du deinen Lehrer fragen. Früher durfte man erst in der
Sekundarstufe II und auch nur ein einsprachiges Dictionary verwenden.
Soweit ich weiß, ist nur ein einsprachiges Wörterbuch in den Abitur-Prüfungen erlaubt. Bei uns war es das Oxford Advanced Learner's Dictionary.
Ein Wörterbuch verwenden zu dürfen, muss aber kein Vorteil sein - ganz im Gegenteil -
kann es sich doch als Zeiträuber erweisen, weil man zu viele Wörter nachschaut, oft auch solche, die man sowieso kennt.
Außerdem muss man auch wissen, wie man ein Wörterbuch benutzt. Es
bringt nämlich nichts, wenn man gleich den ersten Eintrag wählt. Man
sollte den Eintrag auch bis zum Ende durchlesen und dabei auf
Abkürzungen wie (Med., Tech., Gastr. etc.) achten.
AstridDerPu
I.d.R. sind nur einsprachige Wörterbücher erlaubt. Das entscheidet auch nicht die Schule, sondern die übergeordnete Behörde. Es handelt sich auch meist um zentrale Prüfungen.
Voilà:
http://www.nibis.de/nli1/gohrgs/13_zentralabitur/zentralabitur_2017/02EnglischHinweise2017.pdf
Ich selbst bin zwar kein Freund von Wörterbüchern in der Prüfung, da zu viel Zeit damit vertan wird, aber das muss jeder selbst wissen.
Und damit umgehen können sollte man auch, sonst wird - werd ich nie vergessen - aus dem armen Neapolitaner schnell mal ein neapolitanischer Arm...
Schreib doch mal das Kultusministerium Niedersachsen an