Elektroinstallation rechtlich?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Chris,

die Arbeiten, die du beschrieben hast, darfst du völlig legal und ohne Berufsausbildung erledigen.

Abnehmen muss am Ende ein Elektriker-Meister!

Der misst die Leitungen durch und prüft deine Verdrahtung.

Mit der Abnahme durch den Meister, geht auch die Verantwortung und ggf. die Gewährleistung auf den Meisterbetrieb über.

Es gibt viele Aufgaben im Handwerk, die auch durch Ungeübte und nach kurzer Anleitung ausgeführt werden können.

Wer einige Dinge selber macht kann richtig Geld sparen.

  • Schlitze fräsen und verspachteln
  • Schalter & Steckdosen platzieren
  • Löcher durch Wände oder Decken bohren um Kabel zu verlegen.

Ohne Kenntnisse wird man natürlich absprechen, welche Leitung wo hingehört. In der Regel wird vorher exakt formuliert was in Eigenleistung gemacht werden kann.

Man braucht keinen Gärtner, um den Rasen mähen zu können und keinen Maler um die alten Tapeten abzureißen.

Aber es gibt Arbeiten, die sollten auch nur von Profis gemacht werden.

Aber ich denke, die Frage ist beantwortet. Nein, du machst dich nicht strafbar oder musst im Schadensfall haften!


Chrismo954n 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 19:46

Dankeschön

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Du musst nach der Installation, VOR der Inbetriebnahme, Messungen nach VDE vornehemen.

Kannst du nicht, schon wegen fehlender Messgeräte.

Nach der Inbetriebnahme műssen Messungen gemacht , protokoliert und die Werte unterschreiben werden.

Kannst du auch nicht und unterschreiben darfst du nicht.

Da du also űberhaupt nichts in Betrieb nehmen darfst kann auch nichts passieren.

Derjenige der es in Betrieb nimmt wird aber alles sehr genau prűfen und sich das teuer bezahlen lassen.

Wenn Du űberhaupt jemand findest der sich bereit erklärt das zu unterschreiben. ....

Strafbar ist nur deine Schwarzarbeit, wenn Du Geld bekommst und da nicht versteuerst. ....


Chrismo954n 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 19:44

Dankeschön,

VDE Messgerät hätte ich sogar noch(Weiß aber nicht wie man das in einem genullten System macht, soll dann der Elektriker schauen), aber beim unterschreiben des Protokoll gebe ich dir Recht.

Ich bekomme dafür kein Geld, aber er hilft mir halt wenn ich mal neu irgendwas Hilfe brauche.

Danke und noch einen schönen Abend.

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RareDevil  17.07.2021, 20:04
@Chrismo954n
Weiß aber nicht wie man das in einem genullten System macht

Brauchst Du auch nicht wissen, da Du a: Die Messungen gar nicht durchführen darfst, das muss ebenfalls die Elektrofachkraft machen, die auch fachkundig im Messen und Prüfen sowie im Umgang des verwendeten Messgerätes ist und b: ein genulltes System gar nicht mehr erstellt werden darf. Wenn neue Leitungen gelegt und neue Steckdosen kommen, sind diese nach aktueller Norm zu erreichten. Und die VDE untersagt TN-C (ehemalige klassische Nullung) in neu erreichteten Anlagen unter 10mm² Cu / 16mm² Al... Da die Endstromkreise im Regelfall 1,5mm² und 2,5mm² sind, dürfen diese also nicht als TN-C ausgeführt werden... Es muss also ein TN-S-System ab Verteilung erstellt werden (L/N/PE)

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Chrismo954n 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 20:11
@RareDevil

Ja, ich schließe die Steckdosen etz. nach aktueller Norm an und den Rest muss dann der arme Elektriker machen.

Danke für die Erklärung mit der Nullung.

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Vielleicht muss noch allgemein etwas zur Formulierung deiner Frage gesagt werden!

Du schreibst:

angenommen ich bin kein Elektriker und verlege in einem Haus ein par Kabel......

Das häufige Problem bei "Was-wäre-wenn-Fragen" ist, dass die Begebenheiten in der Realität so nicht vorkommen.

Du gehst nicht in irgend ein haus und verlegst irgendwelche Kabel.

Du bist kein Elektriker. In welchem Bezug stehst du zum Hauseigentümer?

Bist ein Verwandter, ein Arbeitskollege oder ein Schwarzarbeiter?

Handelt es sich um Nachbarschaftshilfe unter Freunden oder hat dich der Hauseigentümer mit den Arbeiten beauftragt?

Hast du die Arbeiten im Auftrag und gegen Vergütung ausgeführt, kannst du die Gewährleistung für deine Arbeiten nicht ausschließen!

Du bist zwar nicht für Schäden verantwortlich, die entstehen, nachdem der Meister die Installation abgenommen hat.

Für die ausgeführten Arbeiten haftest du dennoch.

Angenommen, die ist bei der Installation ein Fehler unterlaufen, der nur durch aufwendige Zusatzarbeiten beseitigt werden kann, dann musst du diese Mehrkosten tragen.

Hast du als Privatperson auf Weisung gearbeitet, z.B. weil sich dein Onkel nicht mehr so gut bücken kann, kannst du für diese Hilfsbereitschaft nicht auch noch bestraft werden.

Fazit:

Maßgeblich ist, um welches Haus es sich handelt und in welche Funktion du arbeitest.


Chrismo954n 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 22:32

Danke, es handelt sich um Nachbarschaftshilfe für einen alten Bauer bei mir im Ort, ich erhalte keine Vergütung, außer dass er mir Mal Geräte etz. zur Verfügung stellt oder mir bei schweren arbeiten mit dem Traktor hilft.

Ich habe einige Erfahrung im installieren und warten von Anlagen, jedoch keine abgeschlosse Ausbildung.

Danke für die ausführliche Erklärung

L.G.

Christian

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lass erst mal Elektriker die Planung machen sonst könnte es sein, dass du falsche Kabel gezogen hast und die wieder ausgetauscht werden müssten.
Ansonsten ist es für Anlernkräfte durchaus erlaubt Kabel zu ziehen aber unter Anleitung einer Elektrofachkraft


newcomer  17.07.2021, 18:56

sehr ungeschickt ist es einen Verteiler irgend wo hin zu installieren.
Der Ort muss passen, die Umgebungsbedingungen, Möglichkeit zum nächsten Hauptverteiler zu kommen, richtige Schutzart der Unterverteilung und an richtiger Stelle die Kabel einzuführen.
Falls du diese irgend wo reinsteckst entstehen in Verteilungen viele nicht zulässige Drahtkreuzungen.

Der Verteiler muss so eingesetzt werden, dass er nach Aufbringen von Putz ect bündig abschließt außer ist einer AUFPutz

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Wenn es Dein Auftrag war und Du das Ganze schriftlich hast (auch den Ausschluss der Haftung) sehe ich keinen Grund, Dir daraus einen Strick zu drehen.


Chrismo954n 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 19:17

Ich habe weder einen schriftlichen Auftrag noch irgendwas, nur die mündliche bitte ihm in die schon vorhandenen Dosen und Lehrrohre die Kabel zu verlegen und die Steckdosen abzuschließen er wurde das dann von nem Elektriker abschließen lassen.

Ich bekomme dafür auch kein Geld oder ähnliches nur ein Dankeschön und sich Nachbarschaftshilfe seiner Seits.

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newcomer  17.07.2021, 18:53

Eine Hilfs/Anlernkraft darf so einen Auftrag nicht annehmen ohne Kenntnisse über VDE0113 und Weiteren zu haben

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heurekaforyou  17.07.2021, 19:20
@newcomer

Eine Hilfs- & Anlernkraft zum Mindestlohn ist wahrscheinlich gar nicht in der Position um überhaupt keine Aufträge, egal welcher Art annehmen zu dürfen, oder?

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