Elektrische Zahnbürste als Ausstellungsstück gekauft - jedoch wurde sie schon benutzt?
Hallo,
ich habe eine elektrische Zahnbürste online gekauft mit folgender Beschreibung: „Ausstellungsstück. Zustand Wie NEU!, Originalverpackung kann beschädigt sein. Minimale Gebrauchsspuren können vorhanden sein.“
Die Zahnbürste habe ich nun auch genutzt ist aber ziemlich schnell leer. Weswegen ich mir die App runtergeladen habe mit der man die Zahnbürste auslesen kann. Hier finden sich in der Vergangenheit im Dezember/Januar tägliche Putzaktivitäten in der man den ausgeübten Putzdruck etc. auslesen kann.
Zweifelsfrei ist die Zahnbürste genutzt worden, was ich natürlich schonmal sowieso in der jetzigen Zeit ein nogo finde. Bürstenköpfe waren in OVP dabei, jedoch besteht trotzdem die Möglichkeit eines Austausches mit dem vorigen Nutzer.
Der Verkäufer ist ein gewerblicher Verkäufer. Wie schaut es dabei rechtlich aus? ..ein Ausstellungstück ist ja nicht ein benutzter Artikel in hygienischen Bereichen.
Grüße & Danke für antworten
3 Antworten
Ein Ausstellungstück dieser Art wird zwar ausprobiert, aber bestimmt hat sich niemand die Zähne damit geputzt.
Man kann auch bei einer Vorführung den Drucksensor demonstrieren, indem man die Bürste auf eine Fläche presst.
Wenn sich allerdings herausstellt, dass inzwischen der Akku defekt ist, dann ist das durchaus ein Grund zur Reklamation. Denn diese Akkus lassen sich nicht austauschen, somit ist das Gerät defekt.
Ja, sie wurde schon benutzt - aber nicht zum Zähneputzen, sondern eben als Ausstellungsobjekt.
sowas in der Art kann man da sehen:
https://www.appgefahren.de/wp-content/uploads/2015/09/Oral-B-App.jpg
Es ist ein Austellungsstück, also bereits gebraucht.
Ob sie jetzt täglich im Laden lief oder wirklich bereits bei jemandem zu Hause wirst du wohl nicht exakt feststellen können.
Wenn du die noch nicht so lange hast kannst du evtl. noch von deinem Rückgaberecht gebrauch machen. Sonst hast eben gelernt das man manche Dinge besser nur neu und OVP kauft.
Nur BSP aus google - das gleiche hab ich von Januar 2021
so in der Art sieht es aus: https://www.appgefahren.de/wp-content/uploads/2015/09/Oral-B-App.jpg
;-)