Elektrische Zahnbürste als Ausstellungsstück gekauft - jedoch wurde sie schon benutzt?

3 Antworten

Ein Ausstellungstück dieser Art wird zwar ausprobiert, aber bestimmt hat sich niemand die Zähne damit geputzt.

Man kann auch bei einer Vorführung den Drucksensor demonstrieren, indem man die Bürste auf eine Fläche presst.

Wenn sich allerdings herausstellt, dass inzwischen der Akku defekt ist, dann ist das durchaus ein Grund zur Reklamation. Denn diese Akkus lassen sich nicht austauschen, somit ist das Gerät defekt.

Es ist ein Austellungsstück, also bereits gebraucht.

Ob sie jetzt täglich im Laden lief oder wirklich bereits bei jemandem zu Hause wirst du wohl nicht exakt feststellen können.

Wenn du die noch nicht so lange hast kannst du evtl. noch von deinem Rückgaberecht gebrauch machen. Sonst hast eben gelernt das man manche Dinge besser nur neu und OVP kauft.