Einwohnermedeamt erst abmelden dann ummelden?

13 Antworten

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du brauchst nur zum neuen amt gehen in deiner neuen stadt dich dort anmelden sie schreiben eine abmeldung an deinem alten amt.


Marcel2701 
Beitragsersteller
 07.09.2009, 23:24

Dankeschön

neue stadt ins Einwohnermeldeamt, anmelden, die melden dich in der alten Stadt ab

Seit dem 1. Juni 2004 ist die Pflicht für das Abmelden beim Einwohnermeldeamt gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem Umzug aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Heimatgemeinde (bzw. Ummelden bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde) aus. Auch die bisher obligatorische Bestätigung des Vermieters ist seit dem 1. Juni 2004 nicht mehr notwendig.

Du musst dich bei der alten Stadt nur abmelden, die nötigen Schritte werden die schon unternehmen. Hast auch schon mal davon gehört, dass dein Zimmervermieter/Wohnungsvermieter das machen muss!!! ;-)))

Stell dir mal vor, wenn dein Nachfolgemieter sich bei der Gemeinde an deiner Adresse anmeldet!!!

Der ganze Vorgang heißt Ummeldung, nicht An- oder Abmeldung.

Bei der Ummeldung erklärst Du die neue Adresse zu Deiner einzigen. Dann wird die Behörde Dich automatisch bei der alten Adresse abmelden.

Solltest Du die alte Adresse zusätzlich beibehalten wollen, dann mußt Du erklären, welches künftig Dein Haupt- und Nebenwohnsitz ist. Auch das geschieht dann entsprechend Deiner Willenserklärung.

Aber Vorsicht, es könnte eine Zweitwohnungssteuer fällig werden!