Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, welche Dinge müssen drin sein?

5 Antworten

Müssen in diesem Schreiben alle Beweise die gegen die Forderung sprechen, von mir mitgeschickt werden?

Nein. Theoretisch bedarf es nicht einmal einer Begründung deines Einspruchs (vgl. BGHZ 75, 138; OLG Naumburg, Urt. v. 04.05.2015 – 12 U 20/15; BeckOK ZPO/Toussaint § 340 Rdn. 9), obwohl diese natürlich sinnvoll wäre.

Ich steig nicht ganz durch, wie ich das genau machen muss.

Du schickst innerhalb von zwei Wochen per eBO, Telefax oder postalisch mit Einwurf-Einschreiben deinen Einspruch zum zuständigen Prozessgericht. Wichtig ist, dass alle notwendigen Angaben gem. § 340 II ZPO enthalten sind und ersichtlich ist, dass du trotz deiner Säumnis den Prozess weiter betreiben willst (vgl. BGH NJW-RR 94, 1213).

Ein gültiger Einspruch wäre bspw.:

Amtsgericht Fragenstadt
Fragantenplatz 1a
12345 Fragenstadt
per eBO
In Sachen
Musterfrau ./. green1000
Az. 12 C 345/24
wird gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Fragenstadt vom 26.06.2024
E i n s p r u c h
eingelegt und beantragt
1) unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 26.06.2024 die Klage abzuweisen; und
2) die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung, einstweilig einzustellen.
Begründung:
I.
Durch das Versäumnisurteil vom 26.06.2024 ist der Beklagte verurteilt worden, [...]. Das Urteil ist bei dem Beklagten am 27.06.2024 zugegangen, so dass die Einspruchsfrist mit diesem Schriftsatz vom 27.06.2024 gem. § 339 I Hs. 1 ZPO gewahrt wird.
II.
Das Versäumnisurteil ist aufzuheben und die Klage abzuweisen, weil der Klägerin der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung der Nebenkosten nicht zusteht.
Zur Begründung der Klageabweisung führe ich aus, [...]
III.
Die Zwangsvollstreckung ist gem. § 707 I ZPO einstweilig einzustellen. [Auf Sicherheitsleistungen ist zu verzichten, da das Säumnis des Beklagten unverschuldet ist. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass ...]
Fragenstadt, 27.06.2024
[Unterschrift]
green1000

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Ohne Anwalt kannst du das vermutlich vergessen. Im Übrigen kann der Kläger aus dem echten Versäumnisurteil vorläufig vollstrecken lassen; du musst also den offenen Forderungen unbeachtlich deines Einspruchs erst einmal nachkommen..

Außerdem wäre hier zunächst auf § 276 Abs.1 ZPO zu verweisen.


ruhrgur  27.06.2024, 16:39
Ohne Anwalt kannst du das vermutlich vergessen

Nö, im Parteienprozess kann der FS natürlich auch selbst Einspruch einlegen.

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FordPrefect  27.06.2024, 16:40
@ruhrgur

Natürlich "kann" er das. Ob das sonderlich zielführend ist...

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wenn Du meinst, dass diese Plattform besser hilft als ein Anwalt .... nur zu. Hast Du denn eine Verteidiunggsanzeige ans Gericht geschickt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – mein Job

green1000 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 16:36

Ich habe bisher nur dem erstem Schreiben vom Gericht, wo die Forderung von der Klägerin ausgelistet wurden, widersprochen.

Dann gab es dazu einen Brief, der den Rechtstreit sozusagen bestätigte, durch meinen Widerspruch.

Und nun das Versäumnisurteil, in dem steht, dass ich 14 Tage Zeit habe, eine Einspruchsschrift zu schicken. Und da sitze ich gerade dran.

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In erster Linie musst Du begründen, warum Du nicht fristgerecht reagiert hast!


ruhrgur  27.06.2024, 16:38

Nein, einer Begründung bedarf es nicht.

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Einzelfahrer  27.06.2024, 17:02
@ruhrgur

Dann wird doch aber das Versäumnisurteil nicht aufgehoben, oder?

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ruhrgur  27.06.2024, 17:15
@Einzelfahrer

§ 707 III konkretisiert nur die allgemeine Prozessförderungspflicht. Ein Einspruch ist theoretisch auch ohne Begründung zulässig; nichts desto trotz ist natürlich dazu zu raten, diesen zu begründen. Einer Entschuldigung für das Fristversäumnis bedarf es indes nur, wenn die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistungen ausgesetzt werden soll.

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schätze dass das Urteil rechtskräftig geworden ist - damit auch das Versäumnisurteil, da sollte eigentlich alles drin stehen.


green1000 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 16:34

Okay, aber wieso wird mir dann gesagt, dass ich 14 Tage zum widersprechen habe? Also so steht es im Versäumnisurteil.

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peterobm  27.06.2024, 16:36
@green1000

dann solltest du das mit einem Anwalt abklären, der kennt sich aus

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peraspastra  27.06.2024, 16:36
@green1000

Wenn der Einspruch zulässig ist, war es das auch schon, mehr brauchst du nicht. Du trägst halt bloß gegebenenfalls die Kosten der Säumnis, außer du hast dagegen auch noch eine gute Begründung, aber ansonsten brauchst du einfach nur Einspruch einzulegen, und schon geht die Sache wieder normal weiter.

Natürlich musst du davon abgesehen den übrigen Verfahrensgang diesmal richtig verfolgen, also nicht gleich wieder mit irgendwelchen Handlungen säumig sein.

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green1000 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 16:43
@peraspastra

Also muss ich keine Sachen vorlegen, die den Forderungen meiner Vermieterin widerlegen? Ich zitiere mal den Satz aus meinem jetzigem Schreiben: -Ferner sind innerhalb der selben Frist, sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmittel einschließlich Beweisschriften sowie Rügen , die die Zuverlässigkeit der Klage betreffen, vorzulegen. - Aus meinem Verständnis, muss ich nun Kopien / Schriftverkehr ausdrucken und mit beilegen?

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peterobm  27.06.2024, 16:45
@peterobm Rechtskraft und Vollstreckung

Die Partei, gegen die ein Versäumnisurteil ergangen ist, kann sich mittels Einspruch dagegen wehren. Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen erhoben werden, nach Ablauf dieser Frist gewinnt das Versäumnisurteil an Rechtskraft. Eine Anfechtung ist dann nicht mehr möglich.

Das Versäumnisurteil hat gemäß § 708 ZPO zur Folge, dass es vorläufig vollstreckbar ist. Somit hat der Beklagte allen Forderungen sofort nachzukommen. Versäumnisurteil – Rechtskraft, Kosten und Verjährung (juraforum.de)

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green1000 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 16:55
@peterobm

Ich habe den Part schon verstanden, ich möchte nur wissen WAS alles in meinem Einspruch drin stehen muss, damit es wirksam ist.

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Bergfex49  27.06.2024, 18:03
@green1000

Im Prinzip reicht es wenn Dein Einspruch fristgerecht bei Gericht eingeht. Nach § 342 ZPO wird dann das Verfahren in den Stand vor dem Einspruch wieder versetzt. Du solltest nach § 340 Abs. 3 ZPO eine saubere Klageerwiderung mit einem entsprechenden Antrag formulieren. Ganz ehrlich, für eine "saubere" Klageerwiderung solltest Du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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peraspastra  27.06.2024, 19:22
@green1000

Damit der Einspruch wirksam ist, braucht es wirklich nichts weiter als den Einspruch. Nichtsdestotrotz will ja aber immer noch der Rest beantwortet werden, den der Kläger aufgeworfen beziehungsweise das Gericht dir aufgegeben hat. Wie gesagt, du darfst natürlich "nicht gleich wieder mit irgendwelchen Handlungen säumig sein".

Wenn du jetzt nicht endlich schreibst, dass du dich gegen die Klage verteidigen willst und warum der Kläger keinen Anspruch hat, bleibt dem Gericht selbstverständlich keine andere Wahl, als einfach nur wieder ein Urteil zu deinen Ungunsten zu fällen.

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