Einkommenssteuer und Kleingewerbe wie hängt das zusammen?

4 Antworten

Vorab es gibt kein Kleingewerbe, es gibt nur das Gewerbe, was du vermutlich meinst ist die Kleinunternehmerregelung. Dies ist eine Sache der Umsatzsteuer und nicht der Einkommensteuer.

Denn mal das große Paket

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht. 

Die Grenze beträgt:

  • 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr

und

  • 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten 
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer. 

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Die Kleinunternehmer (nicht Kleingewerbe) Regelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Danach wird halt keine Umsatzsteuer für deine Umsätze erhoben solange diese unter 22.000 betragen.

Ob die Anwendung aber sinnvoll ist, oder ob darauf daher besser darauf verzichtet werden sollte um eine Möglichkeit zum vorsteuerabzug zu haben sollte mit einem Steuerberater geklärt werden

Davon unabhängig ist die Einkommensteuerliche Behandlung. Der Gewinn aus der Gewerbebetrieb ist zu versteuern. Das funktioniert technisch in dem der mit deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet wird. Dann wird die Einkommensteuer berechnet und die Lohnsteuer die bereits du bereits als Arbeitnehmer gezahlt hast/der Arbeitgeber vom Lohn einbehalten hat, wird wie eine Vorauszahlung angerechnet.

Also als Angestellter wird dir mtl. die Lohnsteuer einbehalten!

Muss ich die Einnahmen die ich dadurch mache mit meiner Einkommenssteuer versteuern oder bin ich wie normalerweise als Kleingewerbe von der Umsatzsteuer usw.

Für dein zusätzliches Einkommen vom Gewerbe wirst du nach deinem Grenzsteuersatz besteuert:

Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welchem Prozentsatz ein zusätzliches Einkommen besteuert wird. Er bezeichnet damit den Steuersatz, mit dem der jeweils nächste Euro der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer.

Deinen Unternehmensgewinn mußt Du normal versteuern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.