Einkaufen für die Schule?

5 Antworten

Von Experte ACBRE bestätigt

Ja natürlich du kannst natürlich Gerichtlich erstreiten das die 10 Minuten gestrichen werden. Wenn du sonst nichts zu tun hast und du/deine Eltern so viel Geld übrig haben dann mach das.
Wenn es das Gesetz gibt und es auch auf deinen Fall angewendet werden kann.
Hierbei wäre es wichtig das du deutlich VOR dem Klingeln schon am Brötchenstand warst und nur wegen einer langen Schlange oder wegen anderen das du nicht zu vertreten hast warten musstest. Du hast übrigen KEIN Recht das Brötchen nach dem Klingeln noch zu Essen und deshalb zu spät zu kommen.

Aber wenn 10 Minuten zu Spät im Tagebuch vermerkt sind hat das keinerlei Auswirkungen wenn du sonst immer pünktlich bist. Und das in dem Fall nur so war weil der Böse Kiosk 10 Minuten gebraucht hat um dir dein Brötchen zu geben.

Ich find da sollten die Lehrer von sich aus großzügig sein, wenn Schüler schon ihre Freizeit (Pause) für schulisch Sachen benutzen. Und 10 Minuten is ja nich die Welt. Wenn wir was für die SSV machn komm wir manchmal noch später zum Unterricht.

Ich hätte jetzt nicht die Lust nach einem solchen Urteil, sollte es tatsächlich eines geben, zu suchen. da für mich die Lage eigendlich recht klar ist. zwischen den Unterrichtseinheiuten gibt es kurze Unterbrechungen. die sogenannten Pausen. Innerhalb dieser der Schüler die Möglichkeit hat, sich um private Angelgenheiten wie den Toilettenbesuch, die Verpflegung oder deren Organisation zu kümmern.

Wie diese Pausen im Verhältnis zu den Unterrichts- oder Arbeitszeiten auszufallen haben, das regelt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz.

Es kann natürlich sein, dass es an manchen Schulen eine gewisse Karenz gibt, dies ist aber wenn es die denn so gibt, eine Frage der Kulanz.

Nein, aber du könntest damit vor Gericht gehen, dann gibt es vielleicht bald eins.

Nein, so ein Gesetz gibt es nicht. Ihr habt rechtzeitig nach der Pause wieder im Unterricht zu sein!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrerin für Englisch und Spanisch