Einfach rausgehen was passiert?
Ich bin 16 Jahre alt und habe Hausarrest doch möchte rausgehen und mich mit Freunden treffen. Wenn ich rausgehen will, will meine Mutter die Polizei rufen. Ich will jetzt trotzdem einfach rausgehen kann da irgendwas auf mich zukommen? Stress mit meiner Mutter ist mir egal.
7 Antworten
Ich will jetzt trotzdem einfach rausgehen...
Stress mit meiner Mutter ist mir egal...
Hab bei Penny Hausverbot...
Ich und ein Kumpel sind besoffen zu Netto...
Ich habe bei der Polizei eine falsche Aussage gemacht...
Ich war bei der Tat dabei...
Finde den Fehler!
Mit Deinen 16 Jahren traue ich Dir zu, dass Dir das gelingen könnte.
Oh je, ihr scheint ja nicht das beste Verhältnis zu haben. Ich gehe mal davon aus, wenn deine Mutter die Polizei ruft, wird das Jugendamt mal schauen, was bei euch so los ist und ggf. Regulierend eingreifen, wenn offensichtlich wird, dass deine Mutter mit deiner Erziehung überfordert ist- was mir offensichtlich scheint, denn sonst wäre alles ( deine Haltung und ihre Drohung) garnicht erst so weit eskaliert.
Wenn deine Mutter die Polizei anruft und diese dich wieder nach Hause schleift wird eine Meldung ans Jugendamt gehen. Dann kommt eine Einladung zum Gespräch und deine Mutter und du müssen dann dort an tanzen. Anschließend wird man dich zurecht weisen und im Zweifelsfall eine Familienhilfe aufs Auge drücken die dich dann Tage- oder Wochen lang voll labert. Deine Mutter wird garantiert sehr erfreut darüber sein. Wenn du dich dagegen streubst wird man dich in eine Einrichtung für schwer erziehbare verfrachten wo du garantiert mehr als einmal die Seife aufheben darfst. Danach ist deine kriminelle Karierre schon vorprogrammiert.
Naja, das kann sie schon tun. Denn sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wäre also möglich, dass die netten Beamten dich dann einsammeln und nach Hause bringen.
Also wenn deine Mutter deshalb die Polizei rufen würde...würde eigentlich nur sie sich vor der Polizei blamieren.
Nicht bei Minderjährigen.
Und nach 22 Uhr kann er ohnehin aufgegriffen und heimgebracht werden.
Nein, abgängige Minderjährige können durchaus nach Hause verfrachtet werden. Wenn die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und wollen, dass sie daheim beiben.
Zumal sie in diesem Fall davon ausgehen kann, dass das Kind was anstellt. Der hat immerhin Hausverbot in Supermarkt.
Im Extremfall könnte sie ihn als vermisst melden.