Eine eigene Wohnung nicht leisten können, aber nicht mehr zuhause bleiben können?

4 Antworten

Du mußt zunächst mal da, wo Du aktuell wohnst - bei Deinem Stiefbruder - gemeldet sein.

Dann beim örtlich zuständigen Jobcenter einen Antrag auf ALG 2 ("Hartz 4") stellen und die persönliche Situation so erklären wie hier.

Da Du erst 20 bist, kannst Du Dich auch noch an das Jugendamt wenden und dort um eine Stellungnahme bitte, welche an das Jobcenter weitergeleitet wird.

Etwaigenfalls solltest Du Dich rechtlich vor Ort beraten lassen - z.B. durch eine ALG 2 - Beratungsstelle oder durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Du solltest Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter aufnehmen.

Wenn das JobCenter dich quer stellt, nimm Kontakt mit einer geeigneten Stelle auf.Das wären Träger der Jugendhilfe,Sozialberatungsstellen das Jugendamt und lässt die prüfen ob ein Wohnen mit den Eltern zusammen zumutbar ist für dich. Wenn es eskalierende Konflikte gibt, die deine Entwicklung gefährden, werden die zu dem Schluss kommen dass es nicht so ist.

Dann ist das Jobcenter verpflichtet dir unter die Arme zu greifen.

Natürlich musst du dich jetzt arbeitslos bzw ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden, damit du schnellstmöglich eine angemessene Beschäftigung oder Ausbildung bekommen kannst.

Wie ist zurzeit deine Krankenversicherung geklärt?

Wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du bei deinem leiblichen Vater der ALG - 2 bezieht ausgezogen !

Dann wäre die Frage ob Du vorher beim dortigem Jobcenter einen schriftlichen Antrag zum Auszug gestellt hast und der dann auch bewilligt wurde bzw. falls nicht, was Du in dieser Zeit an Nettoeinkommen verdient hast ?

Denn wenn Du ohne Zusicherung vom Jobcenter ausgezogen bist, dann musst Du nachweisen das Du soviel Nettoeinkommen hattest, dass Du deinen neuen erhöhten Bedarf selber decken konntest, denn sonst wird es sicher mit der Übernahme der Kosten für eigenen angemessenen Wohnraum unter 25 Jahren Probleme mit dem Jobcenter geben, es sei denn, Du kannst einen wichtigen Grund für deinen Auszug beim Vater nachweisen.

Zunächst einmal müsstest Du auf die Wohnung des Bruders angemeldet sein, weil dein ALG - 2 Antrag sonst nicht bearbeitet würde und dann solltest Du dich ggf. schnell einmal ans zuständige Jugendamt wenden.

Da kannst Du unter 21 Jahren noch Hilfe suchen, sie können zwar ab 18 nicht mehr für dich tätig werden, aber hilfreich zur Seite stehen, so könnten sie Dir z.B. fürs Jobcenter eine schriftliche Bestätigung erstellen, dass das zusammenleben beim Vater nicht mehr zumutbar war, dann würdest Du auf jeden Fall besser Chancen haben eine Bewilligung des ALG - 2 zu bekommen bzw. für die Kosten der Wohnung.


Maima66 
Beitragsersteller
 22.05.2021, 12:44

Ich bin nicht bei meinem richtigen Vater ausgezogen der Hartz 4 bezieht, ich bin bei meinem Stiefvater ausgezogen der arbeitet

Und zu meinem richtigen Vater möchte ich nicht, er ist spielsüchtig und da wäre es noch schlimmer als hier...

Außerdem wüsste ich nicht mal wie ich da hin kommen sollte

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isomatte  23.05.2021, 06:09
@Maima66

Dann hab ich das falsch verstanden !

Wie bist Du denn dann überhaupt versichert ?

Wenn Du bei Bruder oder Stiefbruder wohnst, dann müssen die dich auf keinen Fall unterstützen, zumindest wenn es um das ALG - 2 und den Stiefbruder geht.

Du solltest dann also schnell einen ALG - 2 Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen und dazu auf ein Blatt formlos noch die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beantragen.

Solange Du keine Ausbildung oder Studium beginnen möchtest bzw. beginnst und das dem Jobcenter dann auch bekannt ist, solltest Du noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben, wären Dir deine leiblichen Eltern auch nicht zum Unterhalt verpflichtet, natürlich müssten sie dann auch erst einmal leistungsfähig sein und keine anderen vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen haben.

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Bei der Bundeswehr gibt es noch hier und da eine Unterkunft, auch die Unis haben St.-Wohnheime.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung