Ein Schweizer hat einen Hund erschossen da er einfach so in seinem Grundstück war. Ist sowas berechtigt?
Aus Garten in Burg AG ausgebüxt: Mann erschiesst Hund des Nachbarn
8 Antworten
In Deutschland darf ein Jäger wildernde Katzen u Hunde erschießen , die ohne Herrchen/ Frauchen im Wald rum streunen.
Auf einem Grundstück o in Wohngegend darf er die waffe nicht benutzen- auserdem benötigt man eine Berechtigung u Erlaubnis für den Gebrauch einer waffe. Jagdschein.
Sportschützen dürfen auch nicht in der Gegend rumballern sondern auf dem schießstand u schon gar nicht auf Lebewesen.
In der Schweiz wird es auch so sein nehm ich an! Jedenfalls war es nicht in Ordnung
Ja klar, bevor der mich anfällt, würde ich das auch tun.
Mir reicht die letzte Attacke von so einem Köter.
Das sehe ich als deutlich übertrieben. Selbst wenn es einen Nachbarschaftsstreit gab und der Hund vielleicht schon öfters in dem Garten war und dort vielleicht auch Dreck hinterlassen hat oder gebuddelt kann es nicht sein, dass der Nachbar ihn erschießt. Wenn ich der Hundehalter wäre würde ich dafür sorgen, dass die Polizei den Nachbarn überprüft ob er eine Waffe haben sollte und diese auch ordnungsgemäß angemeldet hat und verwenden darf.
Natürlich nicht!
Wir sind ja nicht im Wilden Westen.
Ja in der Schweiz schon. Denn ein schweizer Garten ist heilig. Da wird jeder erschossen, der da drüber läuft und womöglich noch sein Geschäft rein macht.
Schließlich hat jeder Schweizer auch ein Gewehr zu hause, falls die Franzosen kommen.