Mein Hund hat Nachbarshund geschwängert ...was nun?

15 Antworten

Bei Hunden verhält sich das anders als bei Menschen.

Ja, es sind beide Halter Schuld. Dein Hund hätte nicht auf das Nachbarsgrundstück dürfen. Der Nachbar allerdings sollte seine läufige Hündin auch nicht unbeaufsichtig draussen lassen. Denn Hündinen riechen und Rüden riechen das sehr sehr weit. Es hätte also gut sein können das Rüden von einem Umkreis von mehreren Kilometern gekommen wären.

Wir hatten das Zuhause mal. Bei uns standen 6-7 Rüden vor der Türe als meine damalige Hündin läufig war. Diese Rüden waren nicht aus der unmittelbaren Umgebung. Einer wohnte rund 3km entfernt.

Der zweite "Fehler" des Hündinenhalters ist, dass sie nicht abgetrieben haben. Denn wenn sie 100%tig sicher sind, dass es Dein Rüde war, dann müssen sie ja die Zwei erwischt haben und somit hätten sie umgehend die Abtreibungsspritze beim Tierarzt setzen lassen können. Das haben sie versäumt oder wollten es nicht - also nicht Deine Schuld.

Meiner Meinung nach, können Dir maximal nur die Kosten der Abtreibungsspritze in Rechnung stellen. Das nicht abgetrieben wurde und die Hündin Welpen bekommen hat, war die Entscheidung Deiner Nachbarn und somit können sie Dich nicht zur Kasse bitten. Evt. noch nicht mal das, weil die Nachbarn sich für die Welpen entschieden haben.

Solltest Du aber einen Rechtsschutz haben - dann ruf dort an. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten einen kostenlosen Telefonservice für rechtliche Fragen an. Dort sitzen dann Anwälte am Telefon. Frag nach, dann biste 100%tig sicher.

Ach so ja. Sollten die Nachbarn die Welpen verkaufen, dann können sie Dir die Abtreibungsspritze nicht in Rechnung stellen, denn dann haben sie Kostendeckung oder Gewinn erzielt.

Man könnte es noch auf die Spitze treiben und überlegen, ob Du nicht Anspruch auf Geld hast, wenn sie die Welpen verkaufen. Aber das würde ich lassen, damit das Nachbarschaftsverhältnis nicht noch überstrapaziert wird.

LG


sternchen15781 
Beitragsersteller
 21.11.2012, 21:28

Um Gottes Willen bloß kein Streit, aber ich werde da mal anrufen das ist eine geniale Idee und dann weiß ich es genau, weil hier ...hmmmm echt geteilte Meinungen ....danke

LG

Als gegenleistung für die Zeugung bekommt Ihr einen Welpen.Damit ist das Ganze Erledigt. Sollte es eigentlich sein.

Eigentum verpflichtet. Der Hund ist dein Eigentum -> ja, kann er.

Wie die Rechtslage aussieht, wurde dir ja schon beschrieben. Allerdings wollte ich da noch ein bisschen etwas hinzufügen.

Ich finde, du solltest die Schuld nicht bei deinem Nachbarn suchen. Ich weiß nicht, wie das Grundstück des Nachbarn gestaltet ist, aber nehmen wir mal an, das ist beispielsweise ein Hof, auf dem sich die Hündin frei bewegen kann, das Grundstück aber auch nicht verlässt, und der nicht rundrum abgeriegelt ist, ist es völlig in Ordnung, die Hündin auch draußen zu lassen, wenn sie läufig ist - wenn der Nachbar sicher sein kann, dass sie wirklich nicht ausbüxt. Ich würde das nicht machen, um eben so einen Fall zu verhindern, aber wenn dein Nachbar genug zu tun hat und seine Hündin zuverlässig auf seinem Grundstück bleibt, dann wird er wohl auf die Besitzer der Rüden vertraut haben.

Es darf dir nicht passieren, dass dein Hund einfach so wegläuft und fremde Hündinnen deckt. Um das zu verhindern, musst du deinen Hund aber nicht unbedingt kastrieren lassen, sondern einfach besser auf ihn aufpassen. Ist er lange alleine im Garten oder wie ist das bei euch?

Kastration sollte man eigentlich nur in Erwägung ziehen, wenn ein Rüde unter permanentem hormonellen Stress leidet, das hatte unser Hund schon, als er ganz jung war, weshalb wir ihn auch kastriert haben. Aber wenn er nicht kastriert worden wäre, dann hätten wir einfach auf ihn aufgepasst, wie wir es mit unserem vorigen Hund gemacht haben - wenn andere Hunde beim Spaziergang kommen, immer vorsorglich an die Leine nehmen und im Garten nicht alleine rumspringen lassen. Dann ist die Gefahr gebannt, dass euch so etwas nochmal passiert, kastrieren müsst ihr dafür nicht.

Warum deine Nachbarn nicht abgetrieben haben, wäre ja auch mal ganz interessant zu erfahren. Ansprüche bezüglich Tierarztkostenbeteiligung kann er aber schon stellen, und meiner Meinung nach solltet ihr euch auch nicht querstellen und damit einen Nachbarschaftsstreit provozieren. Ist nun mal größtenteils eure Schuld, also akzeptiert das auch und verhaltet euch bitte entsprechend.


adventuredog  21.11.2012, 18:26

"Warum deine Nachbarn nicht abgetrieben haben, wäre ja auch mal ganz interessant zu erfahren"

naja, ganz so easy ist das nicht, es handelt sich dabei um Hormonspritzen (mehrere in einem bestimmten Abstand gesetzt) und bei diesen besteht auf jeden Fall ein erhöhtes Pyometrarisiko! Vielleicht haben sie gehofft, die Hündin hat nicht aufgenommen - dies kann man ja per Ultraschall herausfinden, aber leider erst nach der 4. Woche etwa :-((

Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung.

Folge: Der Halter des Rüden muss dem Halter der Hündin den durch die Trächtigkeit entstandenen Schaden ersetzen. Da die Gefahr des ungewollten Deckaktes aber in erster Linie von der läufigen Hündin ausgeht, obliegen dem Halter der Hündin Vorsichtsmaßnahmen und die sogenannte Schadenminderungspflicht. D.h. er muss dafür Sorge tragen, dass seine läufige Hündin nicht gedeckt wird bzw. eine Abtreibung veranlassen, falls es zur Deckung gekommen ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden und den Besitzer des Rüden von jeder Haftung freistellen.

Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bei den meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen im Basisschutz inbegriffen. Im Leistungsfall erstattet das Versicherungsunternehmen die Kosten für die Abtreibung bzw. für den Tierarzt und für die Aufzucht der Welpen.

Quelle: http://www.check24.de/hundehaftpflicht/fragen/

Genau genommen hat Dein Rüde auf dem Grundstück der Anderen nichts zu suchen, oder?! Wenn die Hündin eine zuchtzugelassene Rassehündin ist, kann der "Spass" für Dich richtig teuer werden.