Eigentumswohnung Wohnungstüre defekt austauschen kosten?

1 Antwort

Die Haustüre und das Treppenhaus sind Gemeinschaftseigentum - daher bedarf es der Zustimmung der Eigentümer mit einfacher Mehrheit. Ein Antrag kann an die Eigentümergemeinschaft gestellt werden.

Wer die Kosten in welcher Höhe trägt, kann vereinbart werden - grundsätzlich teilen sich die Eigentümer die Kosten in gleicher Höhe, wenn sie alle den gleichen Nutzen ziehen.

Grundsätzlich gibt es bei Eigentümern, die sich untereinander gut verstehen auch keine nenneswerten Probleme - aber das ist leider nicht immer so...


Juni2006 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 19:09

Okay. Nur wenn die Türe Ja eindeutig nicht mehr richtig zu geht bzw Mängel aufweist und nicht alle zustimmen was macht man dann? Es gibt hier 2 Nachbarn die etwas speziell sind

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DerSchopenhauer  28.06.2024, 19:14
@Juni2006
2 Nachbarn die etwas speziell sind

ja - das habe ich ja mit meinem letzten Satz angesprochen...

Bei grundloser Ablehnung (insbesondere, wenn die Türe nicht richtig zu geht) muß ggf. die Zustimmung durch Gerichtsbeschluß ersetzt werden - hier sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.

Aus meiner Sicht können Eigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften einem das Leben zur Hölle machen...

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