Eigenbedarf vorgetäuscht?

2 Antworten

Nein, das darf er nicht! Er müsste den Gericht schon sehr sehr schlüssig darlegen, warum er an einer baugleichen Wohnung zu seiner Eigenbedarf hat.

Bzw vorab muss er das dir darlegen.

in der Eigenbedarf Kündigung muss das schon schlüssig erklärt vermerkt sein


Angelika527 
Beitragsersteller
 08.10.2023, 12:52

Ja, beide Wohnungen sind gleich von der Größe und allem. Nur ist meine durch meine Investitionen besser geworden als seine..

In der Eigenbedarfskündigung schreibt er, dass seine Tochter mit Familie hier einziehen wird. Den Nachbarn und anderen Mietern hat er aber erzählt, dass seine Tochtet niemals einziehen würde, da sie ein Haus hat. Fakt ist, nachdem ich zuviel gemeckert habe( siehe meine letzte Frage) und mir nicht länger Strom klauen lasse, schmeißt er mich raus

schelm1  08.10.2023, 11:19

Der Eigenbedarf wird lediglich für eine spezielle Wohnung und eine oder mehrere begünstigte Personen dargelegt.

Weiteres Eigentum des Berechtigten interessiert da nicht.

Du solltest hier der Kündigung mangels Rechtsgrundlage widersprechen.

Solltest du also nicht wie gefordert ausziehen könnte er Räumungsklage einreichen, würde diese aber verlieren.

Zögest auf Grund der rechtswidrigen EBK aus, hättest du Anspruch auf voll umfänglichen Schadenersatz.