Eigen Wohnungstür auf gebrochen, wer zahlt?
Hallo,
ich bin Mieter in einer 3 Zimmer von und das über 10 Jahren. An einem Sonntag Abend kam mein Vater nach Hause und die Wohnungstür ging nicht auf. Wir haben es von innen und außen versucht und das 2-3 Stunden lang, da es an einem Sonntag war, konnten wir den Vermieter der LEG nicht erreichen. Die Nachbarn haben uns geholfen die Tür aufzubrechen und am nächsten Tag haben wir den Sachverhalten direkt gemeldet und bis alles fertig gemacht wurde hat schon über 2-3 Monate gedauert. Wir haben mit vielen Mitarbeiter gesprochen und sie hatten uns gesagt das die Kosten intern gehen und nach 2-3 Monaten bekommen wir ein Preis in Höhe von 1300€ für die Tür.
Wer muss es zahlen und gibt es irgendwelche Möglichkeiten ?
3 Antworten
Wie wurde denn die Tür aufgemacht, das so ein Schaden entstehen konnte?
Ich behme mal an, das der Mieter für den Schaden aufkommt, der veranlasst hat die Tür aufzubrechen.
Ihr müsst zahlen. Es gab keinerlei Notwendigkeit die Türe - selbst - aufzubrechen.
Aufbrechen? Da wäre ein Schlüsseldienst sicher die bessere Lösung gewesen.
Ja aber mein Vater draußen vor der Tür und wir kamen auch nicht raus. Sollen wir dann 24 Stunden warten bis der Schlüsseldienst kommt